THW-Helfervereinigung

THW-Helfervereinigung
Logo einer THW-Helfervereinigung

Die THW-Helfervereinigungen sind in der Regel eingetragene Vereine, deren Gemeinnützigkeit zumeist durch ihre Unterstützung Katastrophenschutz und durch die Förderung der THW-Jugend durch die örtliche Finanzämter anerkannt sind. Es gibt eine dreistufige Hierarchie (Ortsvereinigungen, Landeshelfervereinigungen und die THW-Bundesvereinigung e.V.). Zusammen vertreten diese Vereine die Interessen der Helfer bei der Unterstützung des THW Ortsverbändes und der THW-Jugend in Angelegenheiten der finanzielle und materiellen Unterstützung.

Die wichtigste Aufgabe ist die Lobbyarbeit für das THW. Dies bedeutet, dass zum Beispiel regelmäßig Veranstaltungen für Parlamentarier durchgeführt werden. Herausragendes Beispiel ist „THW trifft MdB“ für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Zusätzlich werden Leistungen wie Versicherungen für die Mitglieder und materielle Ergänzungsausstattung zu den Leistungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zur Verfügung gestellt.

Die Helfervereinigung ist auch Mitbegründer der THW-Stiftung.

Inhaltsverzeichnis

Historie

Erster Helferverein war 1975 der THW Club Böblingen (Freunde und Förderer des Technischen Hilfswerkes Ortsverband Böblingen e.V.).[1]

Leistungen

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung bieten die Helfervereinigungen Ihren Mitgliedern zusätzliche Versicherungen an.

  • Vereinshaftpflichtversichrung
  • Gruppen-Unfallversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Inventarversicherung
  • PKW-Vollkaskoversicherung

In der Regel werden die Gruppenunfallversicherungen durch die Helfervereinigungen der Länder in einem Rahmenvertrag mit einem Versicherungsgeber abgeschlossen, denen sich die örtlichen THW-Helfervereine anschließen können. Durch die große Anzahl der Mitversicherten können die Kosten je Helfer auf ein äußerst günstigen Beitrag gesenkt werden. Die Ausfertigungen der jeweiligen Versicherungsleistungen ist aber von der jeweiligen Ländervereinigung abhängig.[2]

Weiterhin sind die THW-Helfervereinigungen der Ortsverbände an der Jugendarbeit des THW beteiligt. Durch die Finanzierung von Anschaffungen und der Unterstützung bei Ausflügen, Festen, Wettkämpfen und Jugendlagern haben die meisten Helfervereinigungen die aktive Förderung der Jugend in ihren Vereinssatzungen aufgenommen.

Mitgliedschaft

Die THW-Helfervereinigungen sind für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit auf die Unterstützung aus Spenden und Mitgliedbeträgen angewiesen. Neben den benötigten finanziellen Mitteln zur Anschaffung von Ausstattungen werden durch die Helfervereinigung auch Sachspenden entgegen genommen, welche dem Ortsverband zur Nutzung überlassen werden. So wurden in vielen Ortsverbände bereits Spendenprojekte für die Beschaffung von Einsatzmaterialen durchgeführt, die der Ortsverband als STAN-Material in den Bergungs- und Fachgruppen vorrätig haben sollten, aber mit der Kennzeichnung "Fremdbeschaffung" versehen ist. Zumeist handelt es sich hierbei um Gabelstapler, LKW- und PKW-Anhänger sowie Führungsfahrzeuge. Zumeist werden diese Anschaffungen über fördernde Mitglieder als Sachspenden realisiert.

Aktive Mitglieder

Als aktive Mitglieder werden alle nat. Personen bezeichnet, die neben der Mitgliedschaft in der Helfervereinigung auch aktive Helfer im Technischen Hilfswerk sind. Sie genießen als Mitglied neben der gesetzlichen Unfallversicherung des THW die erweiterten Versicherungsleistungen der Helfervereinigung.[3]

Fördernde Mitglieder

Als fördernde Mitglieder werden alle nat. und jur. Personen bezeichnet, die nicht aktiver Helfer im THW sind, trotzdem aber die ehrenamtlichen Tätigkeiten des Katastrophenschutzes unterstützen wollen. Die förderden Mitglieder sind zumeist Angehörige von Helfer oder ortsansäßige Unternehmen. Die erbrachten Leistungen gegenüber der THW-Helfervereinigung in Form der Mitgliedsbeiträge, sowie die Einbringung von Sach- und Geldspenden zur Unterstützung der Projektarbeit können von fördernden Mitgliedern steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.[3]

Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitgliedschaft innerhalb einer Helfervereinigung kann nur durch eine Ernennung in der Helferversammlung erfolgen und nur für Mitglieder, welche in der Vereinstätigkeit für die örtliche, regionale oder bundesweite Helfervereinigung hervorstechende oder außergewöhnliche Arbeit geleistet haben. Die Ehrenmitglieder brauchen nach Ihrer Ernennung keine Mitgliedsbeiträge mehr zahlen (in den meisten Satzungen verankert). Die Ehrungen mit der Auszeichnungen der Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold. Die Auszeichnung ist bei der Landeshelfervereinigung oder der Bundeshelfervereinigung zu beantragen.

Liste der Vereine

Es gibt zudem noch in vielen Ortsverbänden eigene Helfervereiniungen, diese hier aufzuführen würde die Seite aber zu unübersichtlich machen.

Aktives Gebiet Link
Bundesweit THW Bundesvereinigung
BW THW Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.
NRW Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks NRW e.V.
SH Landesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes in Schleswig-Holstein
RLP Landesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes in Rheinland-Pfalz
NI Landesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerk in Niedersachsen

Quellen

  1. http://www.thw-boeblingen.de/ortsverband/helferverein
  2. http://www.thw-landesvereinigung-sh.de/versicherungsleistungen/
  3. a b http://www.hv-oldesloe.de/home/mitgliedschaft

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