- STAN
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Die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN), bei der Bundeswehr Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN), bestimmt, welches Personal (Stärke und Zusammensetzung nach Funktionen und Ausbildung) und Material (z. B. Fahrzeuge, Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien) in Dienststellen, Einheiten und Verbänden als planmäßige Ausstattung festgelegt sind.
Verwendung findet die STAN bei der Bundeswehr, beim Technischem Hilfswerk, bei verschiedenen Hilfsorganisationen und beim Katastrophenschutz. Außerdem gab es sie für den Luftschutzhilfsdienst und für das Zivilschutzkorps.
Bundeswehr
In der Bundeswehr gab es bis zum Beginn der Transformation sogenannte F-STAN, V-STAN und FV-STAN. F steht hier für Frieden, V für Verteidigungsfall. Ein F-STAN war nur im Frieden gültig und existierte bspw. für Ausbildungskompanien, die nur die Allgemeine Grundausbildung der Rekruten durchführten oder für die Schulen. Wäre der Verteidigungsfall ausgerufen worden, wären Einheiten mit F-STAN deaktiviert worden. Aktiviert worden wären hingegen Einheiten mit V-STAN, die nur im V-Fall existierten, im Frieden aber nicht. Dies waren alle nichtaktiven Truppenteile, deren Personal aus (mob-)eingeplanten Reservisten bestand. Einheiten mit FV-STAN existierten sowohl im Frieden als auch im V-Fall. Dies war bei den meisten Einheiten vor allem des Heeres der Fall. Personal und Material (soweit es nicht schon vorhanden und eingelagert war) der V-STAN musste erst einberufen werden, Material der F-STAN wäre abgegeben oder eingelagert worden.
Aktuell gibt es bei der Bundeswehr nach Auflösung der nichtaktiven Truppenteile nur noch eine STAN. Bestimmte Dienstposten sind als Verstärkungsdienstposten (V-DP) ausgewiesen, für die Reservisten eingeplant sind.
In der StAN ist neben den oben beschriebenen Inhalten auch eine detaillierte Beschreibung des Auftrages der entsprechenden Dienststelle zu finden.
Beispiel für eine STAN der Bundeswehr:
Katastrophenschutz
Im Katastrophenschutz wird durch die StAN ebenfalls die Zusammensetzung und Ausstattung einer Einheit festgelegt. Im erweiterten Katastrophenschutz legte die StAN zudem fest, welche Fahrzeuge vom Bund den Einheiten zur Verfügung gestellt wurden, welche organisationseigen waren und welche beordert werden sollten. Die Sollstärke laut StAN legt zudem die Freistellungsquote von Katastrophenschutzhelfern von der Bundeswehr fest.
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