- Hochgericht Steinheim
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Das Hochgericht Steinheim ist ein Richtplatz bei Hanau-Steinheim, einem Stadtteil von Hanau.
Inhaltsverzeichnis
Lage
Die Richtstätte liegt im nord-westlichen Bereich der Gemarkung Groß-Steinheim, heute in einem Waldgebiet, und ist öffentlich zugänglich. Eine Erhebung, auf der die Richtstätte wohl ursprünglich stand, ist heute kaum noch zu erkennen. Heute führt zwischen den beiden tragenden Steinsäulen ein Waldweg hindurch, eine völlig unhistorische Situation.
Bauart
Erhalten ist ein zweischläfriger Galgen, von dem die beiden tragenden, aus dem Bruchstein von Blasenbasalt gemauerten Säulen bis auf 5 Meter Höhe erhalten sind. Der darüber ursprünglich liegende hölzerne Balken oder die eiserne Stange existiert nicht mehr. Die Anlage ist ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz.[1]
Geschichte
Das Steinheimer Hochgericht war die Richtstätte des Amtes Steinheim. Sie wurde bereits unter den Herren von Eppstein errichtet und nach dem Verkauf des Amtes an Kurmainz 1425 weiter genutzt. Die älteste erhaltene bildliche Darstellung stammt aus einer Gesamtansicht der Steinheimer Gemarkung im Jahr 1579.[2] Seit dem scheint es keine baulichen Veränderungen gegeben zu haben.[3] Die letzte Hinrichtung fand hier im 18. Jahrhundert statt.
Literatur
- Jost Auler: Katalog erhaltener Hochgerichte in Deutschland und einigen Nachbarländern. In: Ders.: Richtstättenarchäologie. Dormagen 2008, S. 312. ISBN
- Carolin Krumm: Kulturdenkmäler in Hessen – Stadt Hanau . Hrsg.: Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Wiesbaden 2006. ISBN 3-8062-2054-9
Einzelnachweise
- ↑ Krumm, S. 387f.
- ↑ Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Jurisdictionalbuch 26, Bl. 99.
- ↑ Krumm, S. 387f.
50.1095438.885708Koordinaten: 50° 6′ 34″ N, 8° 53′ 9″ OKategorien:- Richtplatz
- Bauwerk in Hanau
- Kulturdenkmal in Hanau
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