Oberlandesgericht Darmstadt

Oberlandesgericht Darmstadt

Das Oberlandesgericht Darmstadt war als Oberlandesgericht das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Großherzogtum Hessen (bis 1918) und im Volksstaat Hessen (1918–1945).

Mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde erstmals eine reichsweit einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen. Im Großherzogtum wurde diese neue Gerichtsorganisation mit Einführungsgesetz vom 3. Geptember 1878 (sowie dem Ausfühhrungsgesetz vom 14. Mai 1879) umgesetzt. Das Gericht wurde durch großherzoglich-hessische Verordnung vom 30. Mai 1879 gegründet [1] mit Sitz in der damaligen Landeshauptstadt Darmstadt. Das Oberlandesgericht Darmstadt war der Nachfolger des bisherigen Oberappelations- und Kassationsgerichts in Darmstadt, des bisherigen höchsten Gerichtes im Großherzogtum.

Der Gerichtsbezirk umfasste das gesamte Großherzogtum bzw. den Volkstaat Hessen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Gerichtstätigkeit in Hessen zunächst durch die alliierte Militärregierung eingestellt. Mit Verordnung des Groß-Hessischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1946 kam es zur Wiedererrichtung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, das für das gesamte Gebiet Hessens, einschließlich des OLG-Bezirkes Darmstadt, zuständig wurde. In dieses Oberlandesgericht in Frankfurt wurde das OLG Darmstadt eingegliedert.[1]

Im Instanzenzug ungeordnet waren die Landgerichte Mainz (für die Provinz Rheinhessen), Darmstadt (für die Provinz Starkenburg) und Gießen (für die Provinz Oberhessen) mit den betreffenden Amtsgerichten [2]. Übergeordnete Instanz war das Reichsgericht in Leipzig.

Einzelnachweise

  1. a b Geschichte des OLG Frankfurt
  2. Großherzogtum Hessen, bei Deutsche Schutzgebiete

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