Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist das oberste Gericht der hessischen ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberlandesgericht (OLG) hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Außenstellen sind in Darmstadt und Kassel angesiedelt. Der Gerichtsbezirk umfasst das Bundesland Hessen.

Geschichte

Frankfurt am Main hat als Gerichtsstandort eine lange Tradition. Im Jahr 794 erstmals urkundlich erwähnt unterhielten die fränkischen Könige hier zunächst einen Hof ("villa"), ab 822 eine Pfalz ("palatium") und ab der Mitte des 12. Jahrhunderts den burgartigen Saalhof ("des riches sal"), wo sie entweder selbst zu Gericht saßen oder die Rechtsprechung ihren Verwaltern überließen. Ab 1189 ist ein Schultheiß nachgewiesen, dem der Vorsitz des königlichen Gerichts zukam und der im 13. Jahrhundert seinen Amtssitz im Saalhof hatte. Von den umliegenden Gerichten wurde das Frankfurter Gericht häufig als Oberhof angerufen. Die älteste urkundlich belegte Entscheidung des Frankfurter Oberhofs stammt aus dem Jahr 1225.

Gegen Ende des Mittelalters ging die Bedeutung des Oberhofs zurück. Die einzelnen Landesherren übertrugen die Rechtsprechung den in ihren Territorien gelegenen Gerichten, so dass die Zuständigkeit der Frankfurter Gerichte sich auf das Gebiet der freien Reichsstadt beschränkte, als Messegerichtsstand aber überregionale Bedeutung behielt.

Das Oberlandesgericht ging aus dem preußischen Appellationsgericht Frankfurt am Main hervor, das dort errichtet wurde, nachdem Frankfurt 1866 den Status einer Freien Stadt verloren hatte. Zuvor war seit 1820 während der Zeit des Deutschen Bundes das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte in der Hansestadt Lübeck zuständig. Mit der Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation nach Gründung des Deutschen Reiches wurden durch königlich preußisches Gesetz vom 4. März 1878 die Appellationsgerichte zu Oberlandesgerichten. Das Königreich Preußen errichtete somit die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main und Kassel, sowie mittels großherzoglicher hessischer Verordnung vom 18. Mai 1879 das großherzogliche Oberlandesgericht Darmstadt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt war für die Landgerichtsbezirke Frankfurt, Wiesbaden, Limburg, Hechingen und Neuwied mit insgesamt 52 Amtsgerichten zuständig. Untergebracht war es zunächst im Haus "König von England" in der Fahrgasse, siedelte 1889 in den neu errichteten Justizpalast und 1917 in das Gerichtsgebäude B um.

Durch Staatsvertrag zwischen Württemberg und Preußen ging die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Hechingen im Jahr 1922 auf das Oberlandesgericht Stuttgart über. 1932/33 wurden die Amtsgerichtsbezirke Preußens neu gegliedert, dabei verlor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Neuwied.

Mit Verordnung des Groß-Hessischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1946 wurde das Oberlandesgericht Frankfurt als einziges hessisches Oberlandesgericht (wieder-) errichtet. Sein Zuständigkeitsbereich umfasste nun ganz Hessen, d. h. die Landgerichtsbezirke Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden mit zusammen 58 Amtsgerichten.

An die Tradition der Oberlandesgerichte Kassel und Darmstadt erinnern die Außensenate, die in diesen Städten nach wie vor bestehen. Das Oberappellationsgericht Kassel als Vorgänger des OLG Kassel wurde durch den Kurhessischen Verfassungskonflikt 1850 bekannt, der zu einer Bundesintervention führte und das Bewusstsein für die richterliche Unabhängigkeit in Deutschland schärfte.

Gerichtsgebäude

Seit 1971 ist dieser Bürokomplex Sitz des OLG Frankfurt am Main

Seit 1971 ist Sitz des Oberlandesgerichts Frankfurt das Gerichtsgebäude D auf der Zeil 42. Während des Umbaus von 1999 bis 2002 war das Gericht in die ehemalige Hauptverwaltung der Bundesbahn in der Friedrich-Ebert-Anlage ausgelagert. Der Rückumzug erfolgte Anfang Juni 2002.

Hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei seiner Gründung im Jahr 1878 zwölf Richterstellen (zwei Zivilsenate, ein Strafsenat), so sind es derzeit 140 Richter in 50 Senaten, davon 20 Richterstellen in Darmstadt und 17 in Kassel. Insgesamt sind beim Oberlandesgericht heute rund 550 Bedienstete tätig. Es ist, nach dem Oberlandesgericht Hamm und dem Oberlandesgericht München, das drittgrößte Oberlandesgericht in Deutschland.

Die auswärtigen Zivilsenate in Darmstadt befinden sich ebenso wie ein Familiensenat im 2009 errichteten Gebäude am Mathildenplatz 14. Diese Gebäude nutzt die Justiz zusammen mit dem 1. Polizeirevier. In Kassel befinden sich die auswärtigen Zivil- und Familiensenate im Gebäude Frankfurter Straße 7.

Das OLG Frankfurt ist zugleich Mittelbehörde der Landesverwaltung und für mehr als 1.200 Richter, über 3.000 Beamte, sowie rund 2.800 Angestellte, die in der der gesamten hessischen Justiz arbeiten, zuständig.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem OLG Frankfurt ist als einziges Gericht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind die hessischen Landgerichte in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden sowie die diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichte.

Behördenleitung

An der Spitze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main steht derzeit der Präsident Thomas Aumüller.

Siehe auch

Weblinks

50.115058.69003

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