- Catch&Release
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Unter Fangen und Freilassen (eng. Catch and Release, nachfolgend auch C & R genannt) versteht man in der Anglersprache das schonende Zurücksetzen gefangener Fische. Der Ursprung des C & R liegt in der Karpfenfischerei, dort ist es seit längerem Tradition, gefangene Fische zu wiegen, zu vermessen, zu fotografieren und wieder zurückzusetzen, zumal hier die Fischwaid meist auf Großkarpfen erfolgt, die kulinarisch keinen Wert haben und so in der Regel wieder freigelassen werden.
Das Fliegenfischen hat in Europa eine lange Tradition, wobei die Entnahme des Fangs eher die Regel war. Durch die Medien, insbesondere den Film Aus der Mitte entspringt ein Fluß von Robert Redford, wurde Fliegenfischen bei uns in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts sehr populär. Die aktuelle Fliegenfischerei setzt sehr auf das amerikanische „Vorbild“ und hat C & R mehr oder weniger übernommen.
Umfragen unter Karpfenanglern haben ergeben, dass zurückgesetzte Fische, schonende Behandlung vorausgesetzt (z. B. beim Karpfenfischen durch die Benutzung von Abhakmatten), teilweise am selben Tag noch einmal gefangen wurden.
Der gefangene Fisch wird nicht zwangsläufig getötet, was jedoch laut Tierschutzgesetz neben bestimmten Hegezielsetzungen die einzig sinnvolle Verwertung ist. Vielmehr fließen die Umstände und Bedingungen der Situation des Fanges (Gewässer, Fischbestand, Fanggröße, etc.) mit in diese Entscheidung ein und es wird abgeschätzt, ob der Fisch freigelassen werden soll oder nicht.
Während in Ländern wie den USA Fangen und Freilassen bei bestimmten Fischarten oft vorgeschrieben ist, ist in Deutschland ein Zurücksetzen des Fisches nur erlaubt, wenn der Fisch in der Schonzeit gefangen wurde, noch unter dem Schonmaß liegt; andernfalls werden dem Tier sinnlos Schmerzen bzw. Leiden zugefügt, was in Deutschland laut § 17 des Tierschutzgesetzes als Tierquälerei gilt. In der Schweiz gilt grundsätzlich eine ähnliche Regelung wie in Deutschland, nur hat die Schweiz in ihren Erläuterungen zur Tierschutzverordnung unter Artikel 23, Buchstabe a eine detaillierte Auslegung erarbeitet, die Catch and Release unter bestimmten Voraussetzungen aus ökologischen Gründen weiter gestattet.[1]
Auf reiner Eigenverantwortung sollte C & R nicht basieren, sondern muss durch eine sinnvolle Fischereigesetzgebung, durch Tierschutz-, Bestands- und Artenmanagement sowie durch Berücksichtigung soziologische Aspekte (Angeln als sinnvolle Freizeitbeschäftigung) begleitet werden.
In Anglerkreisen ist die Praxis des Fangens und Freilassens schon immer sehr umstritten. Wissenschaftlich belegt ist die Tatsache, dass große Elterntiere auch große Nachkommen kriegen. Wenn immer die großen Elternfische entnommen werden, können zwangsläufig nur die kleinen Elterntiere Nachwuchs produzieren. So wird die Durchschnittsgröße der Fische immer kleiner.
Literatur
- Petra Andersen: Catch and release as a fishing method. Philosophie-Fakultät, Universität Göteborg, Schweden.
- (2002). Controversy over Catch-and-Release Recreational Fishing in Europe Recreational Fisheries: Ecological, Economic, and Social Evaluation. Fish and Aquatic Resources Series. Bd. 8, S. 95-106.
- Kai Jendrusch & Robert Arlinghaus: Catch & Release - eine juristische Untersuchung, in: Agrar- und Umweltrecht 2005, S. 48 ff.
- Marco Niehaus: Zur Strafbarkeit des Zurücksetzens lebender Fische, in: Agrar- und Umweltrecht 2005, S. 387 ff.
- Kai Jendrusch & Marco Niehaus: Ausgewählte Rechtsprobleme der Angelfischerei, in: Natur und Recht 2007, S. 740 ff.
- Kai Jendrusch & Marco Niehaus: Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen des Fischereirechts, Sonderheft des DAV 2008, S. 1 ff.
- Kai Jendrusch: Catch & Release - Glaubens- oder Rechtsfrage, in: Anglerpraxis Mai 2006
Weblinks
- http://www.catch-release.de/
- http://www.szczupak.org/
- http://www.absc.usgs.gov/research/Fisheries/Alagnak/catch_and_release.htm
Einzelnachweise
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