Regionalverband Saarbrücken

Regionalverband Saarbrücken
Wappen Deutschlandkarte
Wappen des Landkreises Regionalverband Saarbrücken Deutschlandkarte, Position des Landkreises Regionalverband Saarbrücken hervorgehoben
49.256.96
Basisdaten
Bundesland: Saarland
Verwaltungssitz: Saarbrücken
Fläche: 410,61 km²
Einwohner:

332.333 (31. Dez. 2010)[1]

Bevölkerungsdichte: 809 Einwohner je km²
Kfz-Kennzeichen: SB (Völklingen: VK)
Kreisschlüssel: 10 0 41
Kreisgliederung: 10 Gemeinden
Adresse der
Kreisverwaltung:
Schlossplatz
66119 Saarbrücken
Webpräsenz: www.regionalverband-saarbruecken.de
Landrat: Peter Gillo (SPD)
Lage des Landkreises Regionalverband Saarbrücken im Saarland
Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis St. Wendel Landkreis Neunkirchen Regionalverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Rheinland-Pfalz Luxemburg FrankreichKarte
Über dieses Bild

Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband im Saarland. Sitz des Regionalverbandes und seiner Gremien ist Saarbrücken. Als Amtssitz dient im Wesentlichen das Saarbrücker Schloss.

Der Regionalverband Saarbrücken grenzt im Westen an den Landkreis Saarlouis, im Norden an den Landkreis Neunkirchen, im Osten an den Saarpfalz-Kreis und im Süden an das französische Département Moselle.

Er entstand zum 1. Januar 2008 im Zuge einer am 27. November 2007 vom Landtag des Saarlandes beschlossenen Verwaltungsstrukturreform als Rechtsnachfolger des Stadtverbandes Saarbrücken und ist ein Kommunalverband besonderer Art. Vom Stadtverband unterscheidet sich der Regionalverband im Wesentlichen durch eine veränderte Organstruktur.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Der Regionalverband Saarbrücken hat Anteil am mittleren Saartal, am Warndt und am Saar-Nahe-Bergland. Die Saar durchfließt das Verbandsgebiet von der französischen Grenze bei Sarreguemines (dt.: Saargemünd) im Südosten bis hinter Völklingen im Nordwesten.

Größte und bedeutendste Stadt des Regionalverbandes ist die Landeshauptstadt Saarbrücken, die kleinste Gemeinde ist Großrosseln.

Geschichte

Der ursprüngliche Stadtverband Saarbrücken entstand zum 1. Januar 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform des Saarlandes durch Vereinigung des Landkreises Saarbrücken mit der ehemals kreisfreien Landeshauptstadt Saarbrücken. Damit entstand eine für ganz Deutschland bis dahin einzigartige Gebietskörperschaft, die in ihrer Funktion einem Landkreis glich, jedoch für die stadtverbandsangehörigen Gemeinden weitergehende Aufgaben übernahm.

Der Landkreis Saarbrücken wurde 1816 gebildet, als Preußen seine Provinzen in Regierungsbezirke und Landkreise einteilte. Preußen kam 1815, nach dem Zweiten Pariser Frieden in den Besitz der Gebiete an der Saar, als die Grenze zu Frankreich neu bestimmt und die ehemaligen deutschen Duodezfürstentümer im Südwesten des Alten Reiches offiziell aufgelöst wurden. Historisch deckte sich der Stadtverband zu großen Teilen mit der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, deren Wappentiere (den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken und den goldenen Nassauer Löwen) der Stadtverband im Wappen führt. Werner Klumpp, später Wirtschaftsminister des Saarlandes, war 1974/75 Stadtverbandspräsident.

Saarbrücker Schloss, Sitz des Regionalverbandes

Mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz, das der Landtag des Saarlandes am 21. November 2007 mit den Stimmen der CDU-Mehrheitsfraktion beschloss, wurde der Stadtverband zum 1. Januar 2008 in den Regionalverband Saarbrücken überführt. Maßgeblicher Unterschied zur bisherigen Organstruktur ist die Schaffung eines Kooperationsrates aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden, der neben der unmittelbar von der Bevölkerung gewählten Regionalversammlung Teile der Selbstverwaltungsangelegenheiten wahrnimmt. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses neuartigen Konstruktes wird von namhaften Rechtswissenschaftlern bezweifelt (so z. B. in einem Gutachten des Deutschen Landkreistages, das der Stadtverband Saarbrücken in Auftrag gegeben hatte).

Wappen

Das gevierte Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken zeigt im ersten und vierten Feld den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken-Commercy sowie im zweiten und dritten Feld den goldenen Löwen der Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken.

Religion

Die Mehrheit der Bevölkerung (ca. 60 %) gehört heute der römisch-katholischen Kirche an. Historisch waren die Verhältnisse anders, da in der Grafschaft Saarbrücken 1575 die Reformation mit dem lutherischen Bekenntnis eingeführt worden war. Schon im 17. Jahrhundert begann mit der planmäßigen Ansiedlung reformierter Hugenotten und, auf Druck der Reunionspolitik Ludwigs XIV., mit der Wiederzulassung der katholischen Kirche die konfessionelle Vielfalt. Durch die Zuwanderung von Arbeitskräften für die Montanindustrie während der Industrialisierung im Laufe des 19. Jahrhunderts verschob sich das Konfessionsverhältnis. Die katholischen Gemeinden gehören fast ausnahmslos zum Bistum Trier, lediglich einige Gemeinden im Osten von Saarbrücken gehören zum Bistum Speyer.

Die evangelische Bevölkerung des Kreises und der Stadt gehörte (mit Ausnahme der Gemeinden Ensheim und Schnappach, die zur Pfälzischen Landeskirche gehören) seit der Union der ehemals lutherischen Landeskirche der Grafschaft mit den beiden reformierten Gemeinden in Saarbrücken und Ludweiler 1817 zur Evangelischen Kirche in Preußen (ab 1922 unter dem Namen Evangelische Kirche der altpreußischen Union; APU, EKapU), und dort zur 1826 gebildeten Kirchenprovinz der Rheinprovinz mit dem Provinzialkonsistorium in Koblenz (ab 1934 in Düsseldorf). 1947 wurde die Kirchenprovinz als Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) eine selbständige Landeskirche und bis 2003 Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU; so der Name der reorganisierten APU ab 1953). Fast alle evangelischen Gemeinden im Regionalverband sind der EKiR zugeordnet.

Politik

Die Organe des Stadtverbandes Saarbrücken waren der direkt gewählte Stadtverbandstag (entsprach einem Kreistag), der Planungsrat und der Stadtverbandsausschuss als "Legislative" sowie der Stadtverbandspräsident als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Stadtverbandstages (rechtlich einem Landrat vergleichbar).

Stadtverbandspräsidenten

Regionalverbandsdirektor

Am 1. Januar 2008 wurde Ulf Huppert (FDP) kommissarisch „Beauftragter für das Amt des Regionalverbandsdirektors“.

Am 7. Juni 2009 stand das Amt des Regionalverbandsdirektors erstmals zur Wahl. Keiner der Kandidaten konnte an diesem Tag die absolute Mehrheit erringen. Bei der Stichwahl am 21. Juni 2009 setzte sich Peter Gillo (SPD) mit 60,22 % gegen Rainer Grün (CDU) mit 39,78 % durch. Dabei konnte Gillo in allen Kommunen des Regionalverbands außer Püttlingen mehr Stimmen auf sich vereinigen als sein Konkurrent. Die Wahlbeteiligung betrug bei der Stichwahl lediglich 21,2 %.[2]

Kooperationsrat

Wesentliche kommunale Aufgaben sollen ab dem Zeitpunkt der nächsten Kommunalwahl nicht mehr durch die von den Bürgern des Stadtverbands gewählte Regionalversammlung, sondern durch einen Kooperationsrat aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden entschieden werden. Seine Zuständigkeiten erstrecken sich auf bestimmte, enummerativ in § 211a KSVG n.F. aufgezählte kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten. Damit soll dem Kooperationsgedanken und dem besonderen Abstimmungsbedarf im Saarbrücker Stadt-Umland-Raum Rechnung getragen werden.

Wie schon bisher zählt zu diesen Aufgaben die Flächennutzungsplanung, die als originär gemeindliche Aufgabe ausnahmsweise zur Bewältigung der besonderen Stadt-Umland-Situation der übergeordneten Ebene übertragen und von einem eigens dafür eingerichteten Planungsrat wahrgenommen wird. Neu zu den Kooperationsaufgaben hinzu kommen die Wirtschaftsförderung, der ÖPNV sowie die Koordination der Sport-, Erholungs- und Freizeitmaßnahmen. Außerdem besitzt der Kooperationsrat zahlreiche Anhörungsrechte in Angelegenheiten, für die die Regionalversammlung zuständig ist.

Juristische Bewertung

Wegen des aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleiteten Erfordernisses einer aus unmittelbarer Volkswahl hervorgegangenen Vertretungskörperschaft, die grundsätzlich alle Selbstverwaltungsangelegenheiten zu erfüllen hat, wird die Einrichtung des Kooperationsrats für verfassungswidrig gehalten. Da die Mitglieder des Kooperationsrats von den Gemeinden beschickt werden, fehle es an einer homogenen unmittelbaren demokratischen Legitimation.[3] Die Gegenauffassung hält den Kooperationsrat für zulässig, da ihm nur ein Ausschnitt der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen worden ist und das wichtige Budgetrecht bei der Regionalversammlung verbleibe. Eine endgültige Klärung wird wohl erst der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes herbeiführen. Derzeit ist noch unklar, ob das insofern angekündigte Verfahren tatsächlich eingeleitet wird.

Regionalverband als Gebietskörperschaft

Darüber hinaus entspricht der Regionalverband in weiten Teilen einem herkömmlichen Landkreis. Umstritten ist jedoch, ob er auch Gemeindeverband im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG sein kann. Hiergegen wird angeführt, dass der Regionalverband durch den Kooperationsrat zu starke bundkörperschaftliche Elemente erhalten hat. Dann wäre er nicht mehr als klassische Gebietskörperschaft zu qualifizieren und es läge ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verankerte objektive Rechtsinstitutionsgarantie vor.

Regionalversammlung

Wahl zur Regionalversammlung 2009
Wahlbeteiligung: 50,3 %
 %
50
40
30
20
10
0
30,7%
30,3%
16,3%
8,8%
8,2%
3,6%
2,0%
FW/BB Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Kürzel
Gewinne und Verluste
Im Vergleich zu 2004
 %p
 14
 12
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
  -8
-10
-12
-11,9%
-4,0%
+13,1%
+3,6%
+1,0%
+0,4%
-2,2%
FW/BB Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Kürzel
CDU 30,7 % 15 Sitze
SPD 30,3 % 14 Sitze
Die Linke 16,3 % 7 Sitze
FDP 8,8 % 4 Sitze
GRÜNE 8,2 % 4 Sitze
FW/BB Saarbrücken 3,6 % 1 Sitz
NPD 2,0 % -
Gesamt 100 % 45 Sitze

(Stand: Kommunalwahl am 7. Juni 2009)


Wirtschaft und Infrastruktur

Verkehr

Straßenverkehr

Im Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken beginnt die

Zahlreiche Bundes- und Kreisstraßen erschließen darüber hinaus das Gebiet des Stadtverbands. Die wichtigsten sind die

Erwähnenswert ist darüber hinaus die A 620 ("Nebenfluss der Saar mit dreizehn Buchstaben": Die Stadtautobahn), die durch das Stadtland entlang des Flusses Saar die A 6 im Südosten mit der A 8 im Südwesten verbindet. Durch jährlich wiederkehrende Hochwasser der Saar ist sie regelmäßig überflutet, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen im gesamten Stadtgebiet führt.

Eisenbahn

Zug der Baureihe 425 an Gleis 5 des Saarbrücker Hauptbahnhofs

Saarbrücken war lange Zeit Sitz einer Eisenbahndirektion (EBD), die von Bitburg im Norden bis Kirn im Nordosten und über Kaiserslautern hinaus im Osten reichte.

Im Regionalverbandsgebiet von Saarbrücken verlaufen folgende Strecken (Kursbuchstrecken KBS) der Deutschen Bahn AG:

(vgl. auch Liste der Kursbuchstrecken in der Region, Nahverkehr in Saarbrücken)

Sonstiger ÖPNV

Zwei Stadtbahnen im Bahnhof von Kleinblittersdorf

Das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ist Teil des saarländischen Verkehrsverbundes SaarVV.

Hier verkehren in der Landeshauptstadt und in den Anrainergemeinden Kleinblittersdorf und Riegelsberg die Züge und Busse der Saarbahn auf weit über 50 Linien sowie der Verkehrsgesellschaft Saar-Pfalz-Bus, die auch den Busverkehr in die Nachbarkreise durchführt.

In der Stadt Völklingen werden die Linien von den Stadtwerken Völklingen gefahren. Außerdem gibt es Anschlusslinien in die Landeshauptstadt Luxemburg sowie über Forbach nach Saint-Avold (Frankreich).

Flughafen

Flughafen Saarbrücken

Der Flughafen Saarbrücken im Saarbrücker Stadtteil Ensheim ist ein internationaler deutscher Verkehrsflughafen mit internationalem Verkehr und bedient sowohl Linienflüge als auch Charterverkehr.

Schifffahrt

Die Bedeutung der Saar als Verkehrsweg

Städte und Gemeinden

Regionalverband Saarbrücken Saarland Frankreich Landkreis Saarlouis Landkreis Neunkirchen Saarpfalz-Kreis Großrosseln Völklingen Püttlingen Riegelsberg Heusweiler Quierschied Friedrichsthal Sulzbach Kleinblittersdorf SaarbrückenMunicipalities in SB.svg
Über dieses Bild

(Einwohner am 31. Dezember 2010[4])

Städte

  1. Friedrichsthal (10.798)
  2. Püttlingen (19.906)
  3. Saarbrücken, Landeshauptstadt (175.741)
  4. Sulzbach/Saar (17.452)
  5. Völklingen, Mittelstadt (39.626)

Gemeinden

  1. Großrosseln (8486)
  2. Heusweiler (19.472)
  3. Kleinblittersdorf (12.278)
  4. Quierschied (13.631)
  5. Riegelsberg (14.943)

Einzelnachweise

  1. Saarland.de – Fläche, Bevölkerung in den Gemeinden am 31.12.2010 nach Geschlecht, Einwohner je km² und Anteil an der Gesamtbevölkerung (PDF) (Hilfe dazu)
  2. Amtliches Endergebnis der Stichwahl zum Regionalverbandsdirektor
  3. Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen im Großraum Saarbrücken Modelle, Bewertungen und Empfehlungen. Gutachten, erstellt von Professor Dr. Axel Priebs, Hannover/Kiel und Professor Dr. Kyrill-A. Schwarz, Dinkelsbühl, April 2007
  4. Saarland.de – Fläche, Bevölkerung in den Gemeinden am 31.12.2010 nach Geschlecht, Einwohner je km² und Anteil an der Gesamtbevölkerung (PDF)

Weblinks

 Commons: Regionalverband Saarbrücken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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