- Individualabrede
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Die Individualabrede stellt eine Abmachung zwischen Vertragsparteien dar, die durch § 305b BGB Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat. Der Gesetzgeber gibt den Vertragsparteien mit Einführung der Schuldrechtsreform legaldefinitorisch die Möglichkeit, Vertragsgestaltungen den individuellen Bedürfnissen anzupassen.
siehe auch: Vertragsfreiheit
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