- Celebret
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Das (manchmal auch der) Celebret (lat. celebret = "er darf zelebrieren") ist eine Bescheinigung, die es einem katholischen Priester erlaubt, in einer fremden Diözese die Heilige Messe zu feiern.
Diese Bescheinigung wird vom zuständigen Ordinarius (Bischof oder Abt) ausgestellt und „beweist“, dass der jeweilige Priester frei von kanonischer Zensur ist. Das Konzil von Trient legte fest, dass es keinem fremden Kleriker ohne Beglaubigungsschreiben seines eigenen Ordinariats von einem Bischof genehmigt werden solle, die heilige Messe zu feiern. Im Normalfall sollte eine Erlaubnis keinem Priester einer anderen Diözese ohne dieses unterschriebene und gesiegelte Dokument erteilt werden. Das Siegel war die wichtigere Voraussetzung, da dieses fälschungssicherer war.
Das Celebret sollte von einer offiziellen kirchlichen Amtsperson der fremden Diözese anerkannt sein. Einem Priester mit einer regulären Bescheinigung oder mit einem bekannten guten Ruf kann das Feiern der Messe erlaubt werden, bis er in angemessener Zeit die Anerkennung nachgeholt hat. Einem Kleriker mit entsprechenden Beglaubigungsschreiben kann das Feiern der Heiligen Messe normalerweise nicht versagt werden, allerdings wird erwartet, das er sich akzeptablen Einschränkungen unterwirft.
In früheren Zeiten war das Celebret sehr wichtig, da es praktisch unmöglich war, die Identität eines fremden Klerikers schnell zu überprüfen. Für reisende katholische Kleriker, z. B. Militärseelsorger oder Missionare, oder auf Katholikentagen ist diese Bescheinigung noch immer von Bedeutung.
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