- Ablösevereinbarung
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Die Ablösevereinbarung ist ein Vertrag, mit dem ein neuer Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sich verpflichtet, die vorhandenen, oder einen Teil der Einrichtungsgegenstände des Vormieters bzw. Vorbesitzers zu übernehmen.
Die Ablösevereinbarung ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag, der schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossen werden sollte und auch rechtlich als solcher zu werten ist. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im § 313 BGB. Wird der preisliche Zeitwert der Möbelstücke um mehr als 50 % überschritten, kann die bereits getroffene Ablösevereinbarung für unwirksam erklärt werden. [1]
Siehe auch
Einzelnachweise
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