- Jugendgerichtshof
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Mit dem Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetz 1929 wurde in dem Gebäude der Justizanstalt Wien Erdberg der Jugendgerichtshof installiert. Bei diesem Gerichtshof war die gesamte Strafgerichtsbarkeit über Jugendliche auf Bezirksgerichts- und Landesgerichtsebene zusammen mit der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit angesiedelt.[1]
Unter Justizminister Dieter Böhmdorfer wurde die Sinnhaftigkeit eines eigenen Jugendgerichtshofs in Frage gestellt. Letztlich ließ Böhmdorfer den Jugendgerichtshof im Jahr 2003 auflösen. Dessen Kompetenzen gingen dabei an die Wiener Bezirksgerichte sowie das Landesgericht für Strafsachen über [2].
Geschichte
Aufgrund eines Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 25. Jänner 1919 wurde in Wien am 15. Oktober 1920 erstmals ein Jugendgericht eingerichtet. Dieses wurde zunächst im Gebäude des ehemaligen Bezirksgerichts Landstraße im gleichnamigen Wiener Gemeindebezirk situiert und hatte für den Großraum Wien über alle juristischen Jugendsachverhalte zu entscheiden. Das entsprechende Gefangenenhaus befand sich zu dieser Zeit noch im 10. Wiener Gemeindebezirk, an jener Stelle, an der sich heute die Justizanstalt Favoriten befindet. Im Jahr 1922 übersiedelte das Jugendgericht zusammen mit der Justizanstalt Wien Erdberg in ein neu errichtetes Gerichtsgebäude in der Rüdengasse.
Weblinks
- ↑ http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/jugendgericht/index.php JGH Erdberg
- ↑ http://www.oe-journal.at/Aktuelles/1202/W5/30303jva.htm zur Auflösung des JGH Erdberg
Kategorie:- Strafrecht (Österreich)
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