Landesgericht für Strafsachen Wien

Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgericht für Strafsachen Wien

Das Landesgericht für Strafsachen Wien (umgangssprachlich auch als „Landl“ bezeichnet) ist eines von 20 Landesgerichten innerhalb Österreichs. Es befindet sich im 8. Wiener Gemeindebezirk Josefstadt in der Landesgerichtsstraße 11. Es ist ein Gericht erster beziehungsweise zweiter Instanz. Ein Gefangenenhaus, die Justizanstalt Wien Josefstadt, das im Volksmund oft auch als „Graues Haus“ bezeichnet wird, ist ebenfalls angeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

1839–1918

Das ursprüngliche Gebäude des Wiener Stadtgerichtshaus, die sogenannte Bürgerschranne, befand sich von 1440 bis 1839 am Hohen Markt 5. Im Jahr 1773 wurde die Schranne unter Kaiser Joseph II. vergrößert und das Stadt – und Landesgericht des Wiener Magistrats in diesem Haus vereinigt. Ab diesem Zeitpunkt trug es die Bezeichnung „Kriminalgericht“.[1]

Wegen Unzulänglichkeiten der Gefängnisräume im alten Gericht am Hohen Markt war schon Anfang des 19. Jahrhunderts die Rede davon, ein neues Kriminalgerichtsgebäudes zu errichten, allerdings musste man dieses Vorhaben auf Grund des Staatsbankrotts im Jahr 1811 noch aufschieben.

Erst im Jahr 1816 wurde der Neubau des Kriminalgerichtsgebäudes beschlossen. Obwohl man sich zuerst gegen eine Errichtung außerhalb der Stadt aussprach, wurde als Baugrund das Gebiet der bürgerlichen Schießstätte und des früheren St. Stephanus-Freithofes in der damaligen Alservorstadt, heute Josefstadt, gewählt.[2] Die Pläne von Architekt Johann Fischer wurden schließlich 1831 genehmigt und im Jahr 1832 begann man mit dem Bau, der 1839 fertiggestellt wurde. Am 14. Mai 1839 fand die erste Ratssitzung statt.

Landesgericht von der Landesgerichtsstraße zwischen November 1901 und 1906

Johann Fischer griff in seinen Plänen auf toskanische Palastbauten der Frührenaissance zurück, wie der Palazzo Pitti oder der Palazzo Pandolfini in Florenz. Das Gebäude wurde auf einem 21.872 m² großen Baugrund mit einer Länge von 223 Metern errichtet. Es hatte drei beziehungsweise zwei Stockwerke; der Hof wurde in drei Trakte unterteilt, in denen sich das Gefangenenhaus befand. Weiteres wurden eine besondere Abteilung für das Gefängniskrankenhaus (Inquisitenspital) sowie eine Kapelle errichtet.

Das Kriminalgericht Wien war von 1839 bis 1850 ein städtisches Gericht, weshalb der Vizebürgermeister von Wien gleichzeitig Präsident der Kriminalgerichte für Zivil – und Strafsachen war.[3] 1850 erfolgte die Aufhebung der Kommunalgerichtsbarkeit; deshalb übernahm die Staatsverwaltung das Kriminalgericht am 1. Juli 1850. Von nun an führte es den Titel „k.k. Landesgericht in Strafsachen in Wien“.[4]

1851 wurden Geschworenengerichte in Wien eingeführt. Diese tagten im großen Sitzungssaal, der sich damals, wie auch heute, im zweiten Stock des Amtstraktes befand. Der Saal umfasste sogar zwei Stockwerke. Erst 1890/91 erfolgte eine horizontale Unterteilung.[5] Anfang stand das Gebäude alleine auf breiter Flur. Erst mit der Stadterweiterung 1858 wurde das Gebäude von anderen Bauwerken umgeben.

Von 1870 bis 1878 erfuhr das Gericht zahlreiche Umbauten. Besonders widmete man sich dem Trakt, der direkt an die Alserstraße anschließt. Auf dem bereits bestehenden Gerichtsgebiet wurde ein dreistöckiger Arresttrakt sowie der Schwurgerichtstrakt gebaut. Neu hinzu kam der „Neutrakt“, der eine wirkliche Erweiterung darstellte und bereits drei – beziehungsweise vierstöckig errichtet wurde.[6] Ab 1873 wurden die Hinrichtungen nicht mehr öffentlich, sondern nur mehr hinter den verschlossenen Türen des Gefangenenhauses vollstreckt. Die erste Hintrichtung fand am 16. Dezember 1876 im „Galgenhof“ statt; die Beschuldigten wurden dort erhängt.[7]

Um 1900 wurde das Gefangenenhaus erweitert. Im Hof II des Gefangenenhauses wurden ein Küchen-, ein Wäscherei- und Werkstättengebäude sowie eine Badeanlage für die Gefangenen geschaffen. 1906/1907 wurde der Amtstrakt vergrößert. Der zweistöckige Flügeltrakt bekam ein drittes und der dreistöckige Mitteltrakt ein viertes Stockwerk aufgesetzt.[8]

1918–1938

In der Zeit der Ersten Republik fand eine Umgestaltung innerhalb der Justiz statt. Durch die schlechte Wirtschaftslage und der Anstieg der Inflation stiegen die Zahl der Fälle und die Anzahl der Inhaftierten rasant an. Aus diesem Grund wurden das Landesgericht für Strafsachen II Wien (1. Oktober 1920) und eine Expositur des Gefangenenhauses in der Garnisongasse eingerichtet.[9]

Die Anzahl politisch motivierter Delikte stieg in dieser Zeit ebenfalls sprunghaft an. Prominentes Beispiel dafür sind die Nationalsozialistenprozesse im Jahr 1934 sowie der Sozialistenprozess gegen 28 Sozialisten und zwei Kommunisten im Jahr 1936, darunter Bruno Kreisky und Franz Jonas. Aber auch schon vorher kam es zu einer historisch bedeutsamenen Gerichtsverhandlung: Beim Schattendorf-Prozess wurden am 14. Juli 1927 die drei Angeklagten freigesprochen. Im Jänner jenes Jahres hatten Frontkämpfer in eine Versammlung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs geschossen und dabei zwei Menschen getötet. Die Empörung über den Freispruch war unter der einem Teil der Bevölkerung so groß, dass es zu einer Revolte kam, in deren Zuge der Justizpalast in Brand gesteckt wurde (Justizpalastbrand).[10]

1938–1945

Die ersten Maßnahmen, die die Nationalsozialisten am Landesgericht für Strafsachen nach Übernahme der Herrschaft in Österreich im Jahr 1938 vornehmen ließen, bestanden aus der Errichtung eines Ehrenmals für zehn hingerichtete Nationalsozialisten im Zuge der Prozesse über die Ereignisse im Juli 1934 und aus der Schaffung eines Hinrichtungsraumes mit einer Guillotine. Besonders erschreckend ist die Anzahl der Hinrichtungen in dieser Zeit, es wurden nämlich 1.184 Personen exekutiert. Das Gericht war damals direkt dem Reichsjustizministerium in Berlin unterstellt.[11]

1945–heute

Der A-Trakt (Inquisitentrakt), der während eines Bombenangriffes 1944 zerstört wurde, wurde erst in der Zeit der Zweiten Republik wieder aufgebaut.[12] Das war auch notwendig, weil durch das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 und das Kriegsverbrechergesetz vom 26. Juni 1945 die Gerichtshöfe und die Gefängnisse mit einer Überfüllung von noch nie da gewesenem Ausmaß kämpfen mussten.

Am 24. März 1950 fand die letzte Hinrichtung im Grauen Haus statt. Frauenmörder Johann Trnka, er hatte zwei Frauen in ihrer Wohnung überfallen und brutal ermordet, musste sich dieser Strafe beugen. Am 1. Juli 1950 wurde die Todesstrafe in Österreich abgeschafft. Insgesamt kam es im Landesgericht für Strafsachen zu 1248 Hinrichtungen.[11] Im Jahr 1967 kam es zur Umwandlung der Hinrichtungsstätte in eine Gedenkstätte.

Anfang der 1980er Jahre wurde eine Revitalisierung und Vergrößerung des gesamten Gebäudekomplexes vorgenommen. Sowohl der Gefangenenhaustrakt, wie auch die übrigen Zimmer wurden renoviert und neu gestaltet. Das Gebäude in der Florianigasse 8, das schon vorher renoviert worden war, diente in dieser Zeit als Notunterkunft für einen Teil der Abteilungen.[8] 1994 wurde der letzte Umbau, eigentlich der Zubau des Verhandlungssaaltraktes abgeschlossen. 2003 wurde der Jugendgerichtshof Wien in das Landesgericht für Strafsachen eingegliedert.[13]

Prominente Prozesse in der Nachkriegszeit waren beispielsweise das Krauland-Verfahren, die Affäre um den ehemaligen Innenminister und Gewerkschaftsbundpräsident Franz Olah, die Mordaffären Sassak und die der Lainzer Krankenschwestern, das Konsum-Verfahren, das Lucona-Verfahren sowie der Prozess gegen John Irving.

Zurzeit sind 73 Richter am Landesgericht tätig.[14] Dem derzeitigen Präsidenten Friedrich Forsthuber stehen zwei Vizepräsidenten – Anthony Wächter und Eva Brachtel – zur Seite. Eine prominente ehemalige Richterin war Claudia Bandion-Ortner, die im Jänner 2009 anlässlich ihrer Angelobung als Justizministerin ihr Richteramt niederlegte. Davor führte sie noch den Vorsitz im zuletzt bekanntesten Fall, dem Strafverfahren in der so genannten BAWAG-Affäre.

Gerichtsorganisation

Innerhalb dieses Gebäudekomplexes befinden sich gleich mehrere Institutionen: das Landesgericht für Strafsachen Wien, die Staatsanwaltschaft Wien (derzeitige leitende Staatsanwältin: Maria-Luise Nittel), der Juristenverein-Konzipientenverband und auch das größte in Österreich vorhandene gerichtliche Gefangenenhaus, die Justizanstalt Wien Josefstadt. Besonders die Geschichte des Landesgerichtes und des Gefangenenhauses sind unweigerlich mit einander verbunden, da sie sich von Anfang an in demselben Gebäude befanden.

Die Institution des Landesgerichtes für Strafsachen ist in erster Instanz für Verbrechen und Vergehen zuständig, die nicht vor das Bezirksgericht gehören. Welches Gericht für die Verhandlung des Prozesses zuständig ist, kommt letztendlich auf das Delikt an sich an. Je nach schwere des Verbrechens kommt es zu einer anderen Verfahrensart. Entweder entscheidet

In zweiter Instanz verhandelt das Landesgericht Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Bezirksgerichte. Ein Drei-Richter-Senat entscheidet hier, ob das Urteil aufgehoben wird oder nicht und setzt eine neue Strafe fest.

Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien seit 1839

  • Josef Hollan (1839–1844)
  • Florian Philipp (1844–1849)
  • Eduard Ritter von Wittek (1850–1859)
  • Franz Ritter von Scharschmied (1859–1864)
  • Franz Ritter von Boschan (1864–1872)
  • Franz Josef Babitsch (1873–1874)
  • Josef Ritter von Weitenhiller (1874–1881)
  • Franz Schwaiger (1881–1889)
  • Eduard Graf Lamezan-Salins (1889–1895)
  • Julius von Soos (1895–1903)
  • Paul von Vittorelli (1903–1909)
  • Johann Feigl (1909–1918)
  • Karl Heidt (1918–1919)
  • Ludwig Altmann (1920–1929)
  • Emil Tursky (1929–1936)
  • Philipp Charwath (1936–1938)
  • unbekannt (1938–1945)
  • Otto Nahrhaft (1945–1950)
  • Rudolf Naumann (1951–1954)
  • Wilhelm Malaniuk (1955–1963)
  • Johann Schuster (1963–1971)
  • Konrad Wymetal (1972–1976)
  • August Matouschek (1977–1989)
  • Günter Woratsch (1990–2004)
  • Ulrike Psenner (2004–2009)
  • Friedrich Forsthuber (seit 2010)

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Deutschmann (Red.): 200 Jahre Rechtsleben in Wien. Advokaten, Richter, Rechtsgelehrte. Museen der Stadt Wien, Wien 1985 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien 96).
  • Heinrich Geissler: Die Geschichte des „Grauen Hauses“. Als Einführung zu dem Katalog über die Sammlungen im Gefangenhaus-Museum des Landesgerichtes für Strafsachen. Landesgerichtsgefangenhaus, Wien 1933.
  • Heinz Geissler: Die Geschichte des „Grauen Hauses“. Kriminalgeschichte und Katalog zu den Sammlungen im Gefangenenhaus. Museum des Landesgerichtes für Strafsachen, Wien 1950.
  • Geschäftsverteilung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, gültig von 1. Februar 2009 – 31. Jänner 2010
  • BGBl. I Nr. 30/2003
  • Gerhard Roth: Das Graue Haus. In: Gerhard Roth: Die Archive des Schweigens. Band 7: Eine Reise in das Innere von Wien. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-596-11407-1, S. 65–88.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Geissler S. 6-15, 1950.
  2. 200 Jahre Rechtsleben in Wien, S. 127.
  3. Geissler, S. 33, 1950.
  4. Geissler, S. 71, 1933.
  5. Geissler, S. 65, 1933.
  6. Geissler, S. 97-103, 1933.
  7. Geissler, S. 20, 1950.
  8. a b 200 Jahre Rechtsleben in Wien, S. 128.
  9. Geissler, S. 157, 1950.
  10. Geissler, S. 27, 1950.
  11. a b Geissler, S. 32, 1950.
  12. Geissler, S. 30, 1950.
  13. http://ris1.bka.gv.at/bgbl-pdf/RequestDoc.aspx?path=bgblpdf/2003/2003a030.pdf&docid=2003a030.pdf, 18. Jänner 2009.
  14. Geschäftsverteilung des LG für Strafsachen Wien, gültig von 1. Februar 2009 – 31. Jänner 2010.
48.21355555555616.355444444444

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