Zusatzversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck

Zusatzversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck

Die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel KVK ZusatzVersorgungsKasse mit Sitz in Kassel (Hessen) ist die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände im Regierungsbezirks Kassel. Sie wurde 1939 gegründet und ist die Pensionskasse für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten im kommunalen und kirchlichen öffentlichen Dienst in Nord- und Osthessen.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau und Organisation der KVK ZusatzVersorgungskasse

Die KVK ZusatzVersorgungsKasse bildet zusammen mit der

den Unternehmensverbund KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck.

Die KVK ZusatzVersorgungsKasse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).[1]

Mitglieder

Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungskasse sind

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Gebietskörperschaften
  • Verbände dieser juristischen Personen
  • sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Arbeitgeber, die juristische Personen des Privatrechts sind, aber überwiegend öffentliche Aufgaben erfüllen oder als gemeinnützig anerkannt sind, z.B. Krankenhäuser.

Aufgaben

Die KVK ZusatzVersorgungsKasse übernimmt für ihre Mitglieder und deren Beschäftigten folgende Aufgaben:

Rechtsgrundlage für die KVK ZusatzRente ist der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K).

Rechtsaufsicht

Die KVK ZusatzVersorgungsKasse steht unter der Aufsicht des Staates. Allgemeine Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Versicherungsaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Finanzierung

Die Finanzierung der KVK ZusatzRente erfolgt im Umlageverfahren (Abrechnungsverband 1). 90 % der Umlage trägt jeweils der Arbeitgeber, 10 % der versicherte Arbeitnehmer. Daneben gibt es insbesondere für Arbeitgeber, die die Mitgliedschaft in der KVK ZusatzVersorgungsKasse neu erwerben, die Möglichkeit, Mitglied im kapitalgedeckten Abrechnungsverband 2 zu werden. Auch für Mitglieder aus dem Abrechnungsverband 1 ist der Wechsel in den Abrechnungsverband 2 bei Ausfinanzierung der bestehenden Rentenansprüche und Anwartschaften möglich.

Mit eigenen Beitragszahlungen können sich die Versicherten eine KVK PlusPunktRente aufbauen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.aka.de/portal/page/portal/AKA/index.html

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