- Kollegiengeld
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Das Kollegiengeld ist - im Unterschied zum Hörergeld oder zur Studiengebühr (die zum Besuch sämtlicher Lehrveranstaltungen an einer Hochschule berechtigt) - eine Gebühr, welche der Student für ein Semester bei nur einem Professor zu bezahlen hatte. Diese Einnahmen flossen diesem direkt zu. Diese Form der Studienfinanzierung gab es zumindest durchgehend während des gesamten Spätmittelalters bis mindestens zum Ende des Kaiserreiches 1918 an deutschen Universitäten und Hochschulen. Neben dem Kollegiengeld gab es Promotionsgebühren (die für die Ablegung des Examens gefordert wurden), die ebenfalls an die Prüfer zu entrichten waren. Dazu gehörte auch die Gebühr für die Ausstellung des Diploms.
Manche Hochschullehrer, insbesondere die Privatdozenten bekamen im 19. Jahrhundert zunächst keine feste Besoldung, sondern waren auf die Einnahmen dieser Kollegiengelder angewiesen. Einem, dem es so erging, war beispielsweise der Historiker Karl Lamprecht. Auch Friedrich Schiller wusste sich daran zu erinnern, wie er 1789 in Jena sein erstes Kollegiengeld empfing. Die Kollegiengelder waren in ihrer Höhe keineswegs unerheblich, sodass mancher diese nicht aufzubringen vermochte. Es kam vor, dass man zwar als Student immatrikuliert wurde, jedoch gewünschte Lehrveranstaltungen deshalb nicht besuchen konnte. So erging es jedenfalls 1748 Johann August Ernesti an der Universität Leipzig.
In Österreich gibt es das Kollegiengeld bis heute. Seine Höhe ist per Verordnung geregelt.
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Kategorie:- Universitätswesen
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