- Vorfechter
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Bei Johann Christoph Adelung Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Leipzig 1793–1801, Bd. 4; S. 1264 steht folgendes:
- Der Vorfêchter, des -s, plur. ut nom. sing. von vorfechten 1, auf dem Fechtboden, derjenige, welcher unter Aufsicht des Fechtmeisters im Fechten Unterricht gibt, eigentlich andern vorficht, in ihrer Gegenwart zum Muster der Nachahmung ficht; daher es von einigen irrig Fürfechter geschrieben und gesprochen wird. Vorvechte schon bey dem Strycker.
Im Grunde gibt diese kurze Erläuterung schon einen Einblick in den Fechtbetrieb auf den Universitäten, wie es bis zum Beginn des 20. Jahrhundert sich erhalten hatte. Der Vorfechter hatte die Anweisungen des Fechtmeisters den Studenten in der Praxis vorzuführen. Der Fechtmeister wurde zumindest bis in das frühe 20. Jahrhundert hinein meist von den Universitäten bezahlt und war bei denen fest angestellt wie auch andere an den Universitäten tätigen Exerzitienmeistern. Die Studenten hatten an sie auch Gebühren zu zahlen ebenso wie sie an die Professoren Kollegiengeld zu entrichten hatten. Allerdings gab es auch Fechtmeister, die private Fechtschulen unterhielten und Studenten Fechtunterricht gaben, womit die Gebühren an sie gingen. Der Vorfechter hingegen wurde auch an der Universität beschäftigt, bekam aber nicht in jedem Fall damit eine Besoldung. Privilegien waren für ihn also mit seiner Tätigkeit zunächst nicht verbunden. Gleichwohl war mit dieser zugleich aber auch die Aussicht für einen Aufstieg in die Position der Fechtmeister verbunden. Der Fechtmeister an der Universität Leipzig Ludwig Cäsar Roux, der 1863 bis 1865 als Vorfechter bei seinem Vater Friedrich August Wilhelm Ludwig Roux als Vorfechter wirkte, bis er als Fechtmeister nach Leipzig berufen wurde.
Heute ist das wohl nur noch beim Sportfechten als freiwillige Tätigkeit im Trainingsbetrieb anzutreffen.
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