- Nationalausschuss
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Nationalausschuss, tschechisch národní výbor, war ein Organ der staatlichen administrativen Verwaltung in der Tschechoslowakei von 1945 bis 1990. Die Nationalausschüsse waren als Hebel vorgesehen, die, folgend den Prinzipien des Demokratischer Zentralismus, die zentrale Leitung der Ökonomie und der ganzen Gesellschaft bis auf die lokale Ebene hineintragen sollten.
Die formell gewählten Organe arbeiteten auf den Ebenen von Gemeinden, Städten, Stadtteilen, Kreisen, Bezirken oder eines Landes:
- Místní národní výbor, deutsch: „Lokaler Nationalausschuss“, die Organe in Gemeinden, abgekürzt MNV
- Městský národní výbor, deutsch: „Städtischer Nationalausschuss“, die Organe in Städten, abgekürzt MěNV
- Obvodní národní výbor, deutsch: „(Stadt-)Bezirksnationalausschuss“, die Organe in städtischen Bezirken, abgekürzt ONV, ObNV
- Jednotný národní výbor, deutsch: „Einheitsnationalausschuss“, nur 1949–1954, eine Mischform aus dem Städtischen und Kreisnationalausschuss, abgekürzt JNV
- Krajský národní výbor, deutsch: „Kreisnationalausschuss“, die Organe in Landkreisen, abgekürzt KNV, ab 1949
- Okresní národní výbor, deutsch: „Bezirksnationalausschuss“, die Organe in ländlichen Bezirken, abgekürzt ONV
- Národní výbor hlavního města Prahy, deutsch: „Nationalausschuss der Hauptstadt Prag“, das oberste Organ in Prag, abgekürzt NVP, analog für Bratislava NVB
- Zemský národní výbor, deutsch: „Landesnationalausschuss“, nur 1945–1948, die Organe auf der Landesebene, abgekürzt ZNV
Die gesetzliche Grundlage für die Nationalausschüsse war das Dekret des Presidenten vom 4. Dezember 1944[1], 1948 wurde ihre Existenz und Aufgaben in der Verfassung des Landes fest verankert. Zu einer grundlegenderen Änderung der Hierarchie dieser Ämter kam es am 17. Mai 1954 durch die Gesetze 12/1954 Sb., 13/1954 Sb. und 14/1954 Sb.[2]
Im Hauptartikel X. der Verfassung von 1948[3] wurde die Aufgabe der Nationalausschüsse deutlich festgelegt: „Der Träger und Vollzieher der Staatsmacht in den Gemeinden, Bezirken und Kreisen und der Bewahrer der Rechte und Freiheiten des Volkes sind die Nationalausschüsse.“ In den Paragraphen 124 und 125 des Kapitels sechs sind die Aufgaben und Befugnisse ausführlicher beschrieben, insbesondere ging es um die Bereiche der inneren Verwaltung, Kultur, Arbeitsrecht, Gesundheit, soziale Fragen und Finanzen; ferner wurde ihre Rolle auf dem Gebiet der Landesverteidigung und Sicherheit hervorgehoben sowie ihre wesentliche Mitwirkung bei der Gestaltung und Durchführung der Wirtschaftspläne.
Die Nationalausschüsse wurden geleitet jeweils von einem Vorsitzenden, der ab 1948 grundsätzlich der Kommunistischen Partei angehörte.
Einzelnachweise
- ↑ Online auf: aplikace.mvcr.cz/.../sbirka/1947, tschechisch, abgerufen am 5. Dezember 2010
- ↑ Veröffentlicht online auf: aplikace.mvcr.cz/.../sbirka/1954, tschechisch, abgerufen am 8. Dezember 2010
- ↑ Alle Verweise und Zitate aus: Ústava Československé republiky (Verfassung der Tschechoslowakischen Republik) vom 9. Mai 1948, online auf: www.psp.cz, tschechisch, abgerufen am 8. Dezember 2010
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