- Dekret
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Ein Dekret (von lateinisch decernere, „beschließen“) ist ein von einer Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.
In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Diktion wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.
Viele Verfassungen lassen in bestimmten Fällen Dekrete zu, die ohne parlamentarische Mitwirkung von der Exekutive erlassen werden können, etwa nach Ausrufung des Notstandes (Notverordnung).
In Monarchien und präsidentiellen Systemen werden Gesetze (auch parlamentarisch verabschiedete) und Verordnungen häufig durch Dekrete des jeweiligen Staatsoberhauptes veröffentlicht und in Kraft gesetzt, so etwa in Spanien (Real Decreto, Königliches Dekret) oder Italien (Decreto del Presidente della Repubblica, Präsidialdekret).
In Belgien bezeichnet man als Dekret (niederl. decreet, frz. décret) die Rechtsnorm mit Gesetzeswert, die vom Parlament einer Gemeinschaft oder einer Region verabschiedet wurde (außer in der Region Brüssel-Hauptstadt, wo diese Normen Ordonnanzen genannt werden).
Im römisch-katholischen Kirchenrecht wird als Dekret ein rechtsetzender (gesetzesgleicher) Verwaltungsakt des kirchlichen Gesetzgebers oder der kirchlichen Verwaltung bezeichnet, der an alle Gläubigen (Allgemeines Dekret, Allgemeinverfügung) oder an einen oder mehrere Einzelne (Einzeldekret, Einzelfallentscheidung) gerichtet sein kann. Neben päpstlichen und bischöflichen Dekreten sind auch Beschlüsse der Konzilien in Form von Konzilsdekreten ergangen. Dabei sind Dekrete insbesondere von Instruktionen der kirchlichen Behörde zu unterscheiden, die als Auslegungsrichtlinien keine eigene Gesetzeskraft besitzen.
Siehe auch
- Beneš-Dekrete
- Dekretale
- Edikt
- Executive Order
- Systematik kirchlicher Verwaltungsakte (Grafik)
- Ukas
Kategorien:- Verfassungsrecht
- Politisches Dokument
- Nachricht
- Kanonisches Recht
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