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Der Tschechoslowakische Nationalausschuss (Národní výbor československý, NVČ) war ein Organ der tschechisch-slowakischen Politik, entstanden gegen Ende des Ersten Weltkrieges.
Národní výbor československý
1918 wurde der Tschechoslowakische Nationalausschuss auf Grundlage der schon am 11. November 1916 festgelegten Statuten ins Leben gerufen. Die Aufgabe der Organisation war die Vorbereitung der Unabhängigkeit von Österreich-Ungarn und die Ausarbeitung von Grundgesetzen. Mitbegründer und Generalsekretär war Edvard Beneš. Die Repräsentanten des Ausschusses, später auch Männer des 28. Oktober genannt, proklamierten am 28. Oktober 1918 in Prag den eigenständigen Staat Tschechoslowakei und das erste Gesetz. Am gleichen Tag wurden in den Ausschuss vier slowakische Vertreter aufgenommen.
Am 14. November 1918 entstand aus dem Ausschuss heraus die Revolutionäre nationale Versammlung der tschechoslowakischen Republik (Revoluční národní shromáždění Československé republiky). Diese übergab die Exekutive an die erste Regierung unter Karel Kramář.
Svatováclavský výbor roku 1848
Als Nationalausschuss (národní výbor) wird auch der Ausschuss des Hl. Wenzel des Jahres 1848 (Svatováclavský výbor roku 1848) bezeichnet. Dieser wurde am 11. März 1848 ins Leben gerufen und im April in Národní výbor umbenannt. Die wichtigsten Aufgaben waren die Überwachung der öffentlichen Sicherheit und nationaler sowie sozialer Probleme.
Die Einberufung der ersten Sitzung geschah über Flugblätter, die vor allem an die und von den Mitgliedern der Geheimorganisation Repeal verbreitet wurden. In der ersten Versammlung wurde eine vom František August Brauner an den Kaiser verfasste Petition angenommen, in der in elf Punkten die Schaffung eines selbständigen Staatsgebildes gefordert wurde. Daneben verlangte man die Gleichstellung von Tschechen und Deutschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, Abschaffung der Leibeigenschaft, Einführung der örtlichen Selbstverwaltung, Presse- und Versammlungsfreiheit, Freiheit des Glaubens und die Errichtung unabhängiger Gerichte und bürgerlicher Garden. Diese Petition wurde durch tausende von Bürgern aber auch von Städten mit einer Unterschrift unterstützt. Nicht gefördert wurde diese Petition von Schlesien und Mähren.
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