- Königreich Ruanda
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Banyarwanda
Königreich Ruanda
1350 – 1962Flagge Wappen Amtssprache Kinyarwanda
ab 1885 Deutsch
ab 1922 FranzösischHauptstadt Nyanza (Königsstadt) Staatsform Monarchie Staatsoberhaupt und Regierungschef zuletzt König Kigeli V. Fläche 26.338 km² Währung Ruanda-Franc Gründung 15. Jahrhundert Unabhängigkeit 1961 Das Königreich Banyarwanda (auch bekannt als das Königreich Ruanda), gegründet im 14. Jahrhundert durch ein viehzüchtendes Volk, die Tutsi, war ein Königreich, das bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bestand.
Es umfasste das Gebiet des modernen Staates Republik Ruanda, bevor es in den Einflussbereich europäischer Mächte und ab 1885 schrittweise unter deutsche koloniale Besatzungsherrschaft als Teil Deutsch-Ostafrikas geriet.
Nach der Auflösung Ruanda-Urundis erhielt das Königreich Ruanda am 25. Juli 1956 Autonomie, am 1. Juni 1962 wurde das Königreich aufgelöst und in eine Republik umgewandelt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im fünfzehnten Jahrhundert entstand das Königreich Ruanda, als es einem lokalen Herrscher gelang, mehrere seiner Nachbarn zu übernehmen. Das Königreich umfasste weitaus mehr als die Fläche der heutigen Republik Ruanda. Die Mehrheit der Bevölkerung, 82 bis 85 %, bildeten die Angehörige des ackerbautreibenden Volkes der Hutu. Obwohl einige Hutu unter dem Adel anzutreffen waren, stellten die Tutsi die Oberschicht des Landes. Zwar fand eine Vermischung der Volksgruppen statt, aber die Hutu blieben zumeist arme Bauern. Im allgemeinen waren die Könige, bekannt als Mwamis, Tutsi.
Vor dem neunzehnten Jahrhundert besaßen die Tutsi die militärische Macht, während den Hutu übernatürliche Macht zugeschrieben wurde. In dieser Eigenschaft bestand der Beratungsstab des Mwami (Abiiru) ausschließlich aus Hutu und übte großen Einfluss aus. In der Mitte des 18. Jahrhunderts jedoch war die abiiru zunehmend marginalisiert.[1][2]
Als die Könige ihre Macht und Autorität zentralisierten, verteilten sie Land zwischen Individuen anstatt sie nach unten durch Abstammungsgruppen, aus denen wiederum viele erbliche Häuptlinge Hutu waren, zu begründen. Die meisten von den Mwamis ernannten Häuptlinge waren Tutsi. Eine Umverteilung von Land geschah zwischen 1860 und 1895 auf Erlass von Mwami Rwabugiri und führte zu einem aufgezwungenen System der Schirmherrschaft, bei dem die Hutu den Tutsi-Häuptlingen Arbeitsdienste leisten mußten. Dieses System brachte den Hutus erstmals den Status von Leibeigenen ein, mit den Tutsi-Häuptlingen als ihre feudalen Grundherren.[3]
Unter Mwami Rwabugiri wurde Ruanda ein expansionistischer Staat. Alle neu eroberten Völker wurden von nun an offiziell als "Hutu" klassifiziert, der modernisierte Staat machte sich nicht die Mühe, die ethnischen Identitäten der Volksgruppen anzuerkennen. Der Titel "Hutu" wurde zum Inbegriff einer trans-ethnischen Identität verbunden mit einer Unterwerfung. Die Hutus waren sozial und politisch entrechtet, was zur Verfestigung der Idee beitrug, dass die Bezeichnungen "Hutu" und "Tutsi" sozioökonomischer Natur waren, nicht ethnischer. In der Tat konnte man Kwihutura oder das "Hututum loswerden", indem man innerhalb der sozialen Hierarchie aufstieg und Reichtum anhäufte.[3]
Im Jahre 1961 fand ein Volksentscheid über die Monarchie statt, bei der die Wähler mit großer Mehrheit gegen den amtierenden König Kigeri V. stimmten und sich für die Umwandlung Ruandas in eine Republik entschieden.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Mahmood Mamdani: When victims become Killers. Colonialism, Nativism, and the Genocide in Rwanda. Princeton University Press, Princeton NJ 2001, ISBN 0-691-05821-0, S. 62: „Mandani recounts a historical narrative indicating the importance of a Hutu diviner in the formation of the Rwandan state“.
- ↑ Manus I. Midlarsky: The killing Trap. Genocide in the Twentieth Century. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2005, ISBN 0-521-81545-2, S. 162.
- ↑ a b Johan Pottier: Re-imagining Rwanda. Conflict, Survival and Disinformation in the late Twentieth Century (= African Studies Series 102). Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2002, ISBN 0-521-81366-2, S. 12, 13 und 14.
Weblinks
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