- Landeswassergesetz
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Die Landeswassergesetze sind Gesetze der Bundesländer in Deutschland, die Gewässer betreffen (Schutz, Nutzung, Wasserversorgung, -entsorgung, Gewässereinteilung).
In der seit dem 1. März 2010 geltenden Fassung stellt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes eine Vollregelung dar. Die Länder können im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 GG in den Landeswassergesetzen (LWG) nur noch teilweise Abweichungen festlegen und Öffnungsklauseln des WHG nutzen. Zuvor war das WHG ein Rahmengesetz, das von den Landeswassergesetzen detaillierter ausgefüllt wurde.
Weblinks
- Pressemitteilung Nr.025/10 vom 26. Februar 2010 des BMU zum Inkrafttreten des neuen Wasserrechts zum 1. März 2010
- Gesetzestexte der Bundesländer (Bitte beachten: teilweise noch nicht an die o.g. Änderungen des Bundesrechts angepasst!):
Literatur
- Knopp, Günther-Michael: Das neue Wasserhaushaltsrecht, 1. Auflage, München 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3406600425
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