Landwirtschaftskammer Österreich

Landwirtschaftskammer Österreich

Die Landwirtschaftskammer Österreich ist die gesetzliche Vertretung der Land- und Forstwirte in Österreich.

Wie die anderen Kammern gehört die Landwirtschaftskammer zu den Sozialpartnern.

Im Gegensatz zur Wirtschaftskammer Österreich fällt die Standesvertretung nach der Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Landtage der einzelnen Bundesländer. Daher bestehen in jedem der Bundesländer eine Landwirtschaftskammer, für die der Verein Landwirtschaftskammer Österreich eine Dachorganisation bildet.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Mitglieder der Landwirtschaftskammer sind:

  • Die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Betreiber einer Land- und Forstwirtschaft
  • Familienangehörige sofern sie in diesen Betrieben hauptberuflich tätig sind
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und deren leitende Angestellte

Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft, ähnlich der anderen Kammern. Die Kammermitglieder haben ein Wahlrecht innerhalb der Kammer wo Wahlen einzelner Mitglieder vorgesehen sind. Dies ist vor allem die Wahl in die Vollversammlung, die alle fünf Jahre stattfindet.

Organisation

An der Spitze der Kammer steht das Präsidium über den neun Landes-Landwirtschaftskammern.

Innerhalb der Landeskammer ist die Vollversammlung das oberste Gremium und besteht abhängig vom Bundesland zwischen 19 und 36 Landeskammerräten, die von den Mitgliedern gewählt werden. Meist gehören die Landeskammerräte einer politischen Partei oder einer Unterorganisation an.

Von den Vollversammlungen wiederum wird das Präsidium gewählt.

Außerdem gibt es für die einzelnen Fachgebiete Ausschüsse. Aktuell (2010) sind folgende Ausschüsse eingerichtet:

  • Bildung und Beratung
  • Energie und Klima
  • Forst- und Holzwirtschaft
  • Milchwirtschaft
  • Pflanzenproduktion
  • Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik
  • Ausschuss für Sonderkulturen
  • Ausschuss für Tierproduktion
  • Ausschuss für Weinwirtschaft

Außerdem besteht eine enge Verbindung mit verschiedenen Verbänden, die sich mit Land- und Forstwirtschaft beschäftigen.

Geschichte

Nach den Vorbildern in Frankreich, England und Deutschland wurden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Ackerbaugesellschaften gegründet, die durch die Landwirtschaftsgesellschaften abgelöst wurden. In der Steiermark geschah dies bereits 1819, in Tirol und Vorarlberg 1838 und in den Jahren 1845 und 1848 in Oberösterreich und Salzburg. Ihre Aufgabe war vorrangig die Landeskulturförderung, während die Standesvertretung nur ansatzweise erfolgte.

Erst nach der Grundentlastung und der Auflösung der Abhängigkeiten der Bauern im Jahr 1848 wurde versucht ähnlich den Handels- und Gewerbekammern auch Landwirtschaftskammern zu gründen. Es wurden die Landwirtschaftsgesellschaften aufgelöst und durch Landeskulturräte auf Grund von Landesgesetzen ersetzt. Es war dies in Tirol 1881, Oberösterreich 1886, Niederösterreich 1905, Kärnten 1910 und Vorarlberg 1911. Nur in der Steiermark blieb die Landwirtschaftsgesellschaft bestehen.

Die Aufgabe der neu geschaffenen Landeskulturräte war es, die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft und die Landeskultur in ihrer Pflege zu unterstützen. Die Räte konnten aber nicht durch die Bauern selbst gewählt werden, andererseits durften sie auch nicht Mitgliedsbeiträge einheben.

Erst der Erste Weltkrieg und die folgende Auflösung der österreich-ungarischen Monarchie brachte eine Wende. Am 22. Februar 1922 wurde in Niederösterreich die erste Landwirtschaftskammer errichtet. In den anderen Bundesländern erfolgten bis auf Wien die Gründungen innerhalb der nächsten zehn Jahre. Nur in Wien wurde die Landwirtschaftskammer erst 1957 gegründet.

Durch das Landwirtschaftskammersystem wurde erstmals die gesamte Land- und Forstwirtschaft eines Bundeslandes zusammengeschlossen und konnte gemeinsam vertreten werden. Dabei wurde auch die Urwahl der einzelnen Mitglieder, ebenso wie das Umlagesystem und die Unterorganisationen eingeführt.

Ab dem Jahr 1923 bildeten die einzelnen Landeskammern gemeinsam die Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Körperschaften Österreich.

In Folge des Anschlusses wurde die Präsidentenkonferenz 1938 aufgelöst und durch den Reichsnährstand ersetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Landwirtschaftskammern nach der Gesetzeslage vom 5. März 1934 wieder aktiviert. Die Präsidentenkonferenz wurde trotz der vier Besatzungszonen am 10. Jänner 1946 neu gegründet und erhielt am 28. März 1953 eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Weblinks


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