Reichsnährstand

Reichsnährstand
Emblem des Reichsnährstands
Ausstellung des RNST in München: Kindergruppe auf der Theresienwiese im Mai 1937.

Der Reichsnährstand (Abkürzung: RNST) war eine ständische Organisation der nationalsozialistischen Agrarpolitik in den Jahren 1933 bis 1945, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Selbstverwaltungskörperschaft) mit eigener Satzung sowie eigenem Haushalts-, Beitrags- und Beamtenrecht eingerichtet war.[1] Sitz des Reichsnährstandes war ab 1933 die spätere Reichsbauernstadt Goslar. Eine zentrale Veranstaltung war das Reichserntedankfest, das zwischen 1933 und 1937 auf dem Bückeberg in der Nähe Hamelns stattfand.

Die Arbeit des RNST konzentrierte sich vor allem auf die Lenkung der Produktion, des Vertriebs und der Preise von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Zudem gehörten die sozialen und kulturellen Belange seiner Mitglieder zu seinen Aufgaben.

Anhaltende Auseinandersetzungen des RNST mit den Gauleitern und der Deutschen Arbeitsfront führten im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der organisatorischen Selbstverwaltung. So wurde der RNST, der im polykratisch organisierten nationalsozialistischen Herrschaftssystem eine Politik als „halbstaatliche“ Institution betrieb,[2] mit Beginn des Zweiten Weltkriegs mehr und mehr zu einem Instrument des Landwirtschaftsministeriums bzw. der Partei.[3]

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Im Zuge der Machtergreifung 1933 wurden im Reichsnährstand unter der Leitung des Reichsbauernführers Walther Darré (der in Personalunion auch an der Spitze des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsamtes für Agrarpolitik stand) sämtliche Personen gleichgeschaltet, die an der Erzeugung und dem Absatz landwirtschaftlicher Produkte beteiligt waren.[3] Organisatorisch wurde dies erreicht durch eine Untergliederung des RNST in Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften, die jeweils von einem Bauernführer kontrolliert wurden.

Institutionell waren von der Vereinheitlichung die landwirtschaftlichen Genossenschaften, Marktverbände und Vereinigungen betroffen.[4]

Der Reichsnährstand entstand acht Wochen nach der Amtsübernahme von Walther Darré, der bereits seit August 1930 erfolgreich einen personell und organisatorisch umfangreichen „agrarpolitischen Apparat“ (aA) im Deutschen Reich aufgebaut hatte, und seinem Staatssekretär Herbert Backe am 13. September 1933[3] mit dem „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“.[1] Im § 2 des Gesetzes heißt es: „Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann den Reichsnährstand oder einzelne seiner Gruppen ermächtigen, die Erzeugung, den Absatz, sowie die Preise und Preisspannen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu regeln, wenn dies unter Würdigung der Belange der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls geboten erscheint.“ Am 26. September wurde Darré vorweg ermächtigt, „feste Preise für Getreide festzusetzen“, und am 8. Dezember 1933 folgte die grundlegende „Erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“, der sich 1934 eine differenzierte Marktordnung in allen Bereichen der Landwirtschaft anschloss.[5]

Die Nationalsozialisten standen nun vor der Aufgabe, die Bauern auch in den süddeutschen und katholischen Gebieten zu gewinnen, um ihrer Herrschaft eine stabile Basis zu geben und ihr Blut-und-Boden-Programm zu verwirklichen. Zunächst gelang es ihnen, alle namhaften Bauenvereinigungen wie den Reichslandbund oder die einflussreiche Vereinigung der christlichen Bauernvereine zur Reichsführergemeinschaft zu vereinigen. Mit dem Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes wurden alle in der Landwirtschaft, Fischerei und Gartenbau tätigen Personen und Betriebe gleichgeschaltet und in der Landwirtschaftskammer zwangsvereinigt. Das Reichsgebiet wurde in 26 Landesbauernschaften gegliedert. Diesen unterstand die Kreis- und hierarchisch darunter die Ortsbauernschaft, mit ihren jeweiligen örtlichen Bauernführern. Gestoppt werden sollte mit diesen Maßnahmen auch die Landflucht.

Zwischen 1933 und 1939 verringerten sich die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft um 440.000 auf 1,4 Millionen Menschen. Ein weiteres Ziel war die Kontrolle der Produktion, des Vertriebes und der Preise im Agrarbereich. In gewissem Umfang gelang es dem Regime den Selbstversorgungsanteil Deutschlands von 68 (1928) auf 83 Prozent (1938) zu steigern. Auch eine Produktionssteigerung war zu verzeichnen, aber auch höhere Preise landwirtschaftlicher Produkte im Inland im Vergleich zu den Weltmarktpreisen.

Organisation

Der Reichsnährstand unterteilte sich in drei Hauptabteilungen:

  1. Der Mensch
    Diese Abteilung war zuständig für die ideologische Erziehung und die Überwachung der so genannten Blutreinheit der Bauernschaft.
  2. Der Hof
    Diese war zuständig für die Produktion und deren Mittel.
  3. Der Markt
    Hier wurde die Verteilung organisiert, wurden Angebot und Nachfrage sowie die Preise kontrolliert.

Konfliktebenen und Umwandlungsprozess

Kennzeichnung der Dienststelle

Die Streitigkeiten zwischen RNST und Gauleitungen führten im Januar 1935 dazu, dass der „Stellvertreter des Führers“, Rudolf Heß, eine „Verfügung“ über das Verhältnis von Reichsnährstand und Partei aufsetzte. Darin untersagte Hess einerseits „allen Parteigliederungen irgendwelche Eingriffe in die sachlichen Aufgaben des Reichsnährstandes“ vorzunehmen, womit er die Sicherstellung der „Ernährungsgrundlage des deutschen Volkes“ ins Blickfeld nahm. Andererseits legte er fest: „Während der personelle Einfluß der Hoheitsträger der Partei auf das Amt für Agrarpolitik als einer Einrichtung der Partei direkt gewährleistet ist, sollen darüber hinaus künftig auch Neuernennungen von Orts-, Kreis- und Landesbauernführern des Reichsnährstandes nur noch im Benehmen mit den zuständigen Gauleitern erfolgen.“[6] Zu einem Ende der Kompetenzrangeleien führte diese Verfügung indessen nicht.[6]

Rund zwei Wochen nach der endgültigen Entmachtung von Darré unterstellte Herbert Backe, der gleichsam das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft führte, am 16. Mai 1942 die Reichs- und Landeshauptabteilungen I des Reichsnährstandes personell und institutionell dem Reichsamt für Agrarpolitik und den ihm untergeordneten Gauämtern für Agrarpolitik, was einer endgültigen Demontage des ursprünglichen Aufbaus des RNST und einer Umwandlung desselben in einen rein ernährungspolitischen Apparat gleichkam. Die NSDAP übernahm fortan die grundsätzliche agrarpolitische Ausrichtung und die Blut-und-Boden-Apologeten und Agraristen fielen somit in den direkten Zuständigkeitsbereich der Partei.[7]

Eigene Literatur

  • Landwirtschaftliche Lehrbuch-Reihe. Hg. Karl Marquis, Goslar. Reichsnährstand-Verlag(sgesellschaft), Berlin ab 1935, ständig erw. Auflagen
  1. Otto Tornau: Der Boden. 1942
  2. Alfred Heyl: Die Pflanzen. 1935, 8. Aufl. 1943
  3. Peter Carstens & Alexander Werner: Viehhaltung und Fütterung 8. Aufl. 1943
  4. Artur Schürmann: Nutzungslehre. 1935, 8. Aufl. 1943
  5. Johann von Leers: Bauerntum. 1937; 7. Aufl. 1940 = 96. - 110. Tsd.; 8. Aufl. 1942; 9. Aufl. 1943
  • Zeitschriften der Reichsnährstand-Verlags-GmbH:
    • Der Deutsche Erwerbsgartenbau
    • Der Deutsche Forstwirt
    • Der Deutsche Weinbau
    • Deutsche Landwirtschaftliche Genossenschaftszeitung
    • Die Deutsche Fischwirtschaft
    • Die Deutsche Landfrau
    • Futterbau und Gärfutterbereitung
    • Landvolk im Sattel
    • Mitteilungen für die Landwirtschaft
    • NS-Landpost
    • Recht des Reichsnährstandes
    • Verkündungsblatt des Reichsnährstandes
    • Wochenblatt der Landesbauernschaft Sachsen
    • Zeitschrift für Obst-, Wein- und Gartenbau

Literatur

  • Hermann Reischle, Wilhelm Saure: Der Reichsnährstand. Aufbau, Aufgaben und Bedeutung, 2. Aufl. Berlin 1934.
  • Horst Gies: Die Rolle des Reichsnährstandes im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. In: Gerhard Hirschfeld, Lothar Kettenacker (Hrsg.): Der „Führerstaat“. Studien zur Struktur und Politik des Dritten Reiches (= Veröffentlichung des Deutschen Historischen Instituts London. Band 8). Stuttgart 1981, S. 270-303.
  • Gustavo Corni, Horst Gies: Brot - Butter - Kanonen. Die Ernährungswirtschaft in Deutschland unter der Diktatur Hitlers, Berlin 1997.

Einzelnachweise

  1. a b Rudolf Kluge, Heinrich Krüger: Verfassung und Verwaltung im Großdeutschen Reich. Reichsbürgerkunde. 2., neubearb. Aufl., Berlin 1939, S. 110.
  2. Horst Gies: Die Rolle des Reichsnähstandes im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. In: Gerhard Hirschfeld, Lothar Kettenacker (Hrsg.): Der „Führerstaat“. Studien zur Struktur und Politik des Dritten Reiches (= Veröffentlichung des Deutschen Historischen Instituts London. Band 8). Stuttgart 1981, S. 290 f., ISBN 3-12-915350-0.
  3. a b c Uffa Jensen: Reichsnährstand. In: Wolfgang Benz u.a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 5., aktualisierte und erweiterte Aufl., dtv, Stuttgart 2007, S. 750, ISBN 978-3-423-34408-1.
  4. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa (Hrsg.): Archivführer zur Geschichte Ostbrandenburgs bis 1945. München / Oldenbourg 2007, S. 191 f., ISBN 3-486-58252-6.
  5. Hans Kehrl: Krisenmanger im Dritten Reich. Mit kritischen Anmerkungen und einem Nachwort von Erwin Viefhaus. Düsseldorf 1973, S. 52.
  6. a b Daniela Münkel: Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag. Frankfurt a.M. / New York 1996, S. 157, ISBN 3-593-35602-3. (Quelle: BA Koblenz, R 16 I, Nr. 2058. Hervorhebung im Original.)
  7. Florian Cebulla: Rundfunk und ländliche Gesellschaft 1924-1945. Göttingen 2004, S. 286, ISBN 3-525-35145-3.

Weblinks

 Commons: Reichsnährstand – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


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