- Lehrvertrag
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Der Lehrvertrag ist ein Vertrag zwischen (zukünftigen) Lehrling und Ausbildungsbetrieb. Er ist ein Spezialfall des Arbeitsvertrages. Der Begriff Lehrvertrag ist in Österreich und der Schweiz üblich.
Inhaltsverzeichnis
Schweiz
Entsprechend der eidgenössische Verordnung über die Berufsbildung gilt, dass für Lehrverträge in der ganzen Schweiz ein einheitliches Formular verwendeten werden soll.[1]
Der Lehrvertrag umfasst u. a. folgende Angeben:
- Personalien der Vertragspartner
- Berufsbezeichnung
- Lohn
- Verantwortliche BerufsbildnerIn
- Zu besuchende Berufsfachschule
- Beginn und Ende der Ausbildung
- Dauer der Probezeit
Es sind drei Vertragsexemplare auszustellen. Einer geht an die zuständige kantonale Behörde, eine an den Ausbildungsbetrieb sowie einen an den Lehrling. Zu Unterschreiben haben drei bzw. vier Parteien:
- Ausbildungsbetrieb
- Lehrling
- Gesetzliche Vertreter (wenn Minderjährig oder unter Vormundschaft)
- Kantonale Behörde
Siehe auch
Quellen
- ↑ Eidgenössische Verordnung über die Berufsbildung, Artikel 8, Absatz 6
Weblinks
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