Liechtensteinische Juristenzeitung

Liechtensteinische Juristenzeitung
Liechtensteinische Juristenzeitung
Fachgebiet Rechtswissenschaft
Sprache deutsch
Erstausgabe 1980
Erscheinungsweise vierteljährlich
Herausgeber Vereinigung Liechtensteinischer Richter
Weblink http://www.juristenzeitung.li/welcome/about
ISSN 1029-1776

Die Liechtensteinische Juristenzeitung (LJZ) ist eine juristische Fachzeitschrift. Sie existiert seit 1980 im Fürstentum Liechtenstein.

Inhaltsverzeichnis

Herausgeberin

Die Liechtensteinische Juristenzeitung wird von der Vereinigung Liechtensteinischer Richter (VLR) seit 1980 herausgegeben und bildet auch deren offizielles Mitteilungsorgan.[1] [2]In der Liechtensteinischen Juristenzeitung sind liechtenstein-spezifische Fachartikel und die Liechtensteinische Entscheidungssammlung (LES) enthalten. Neben den Fachartikeln werden auch Buchbesprechungen, insbesondere zu Veröffentlichungen in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz publiziert.

Liechtensteinische Entscheidungssammlung (LES)

Die Liechtensteinische Entscheidungssammlung (LES) als Teil der LJZ ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungen der liechtensteinischen Gerichte und Verwaltungsbehörden (es werden nicht alle Urteile im Volltext veröffentlicht). Es handelt sich bei der LES um eine amtliche Sammlung von Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte und Verwaltungsbehörden. Bis zum 31. Dezember 1977 hat die liechtensteinische Regierung eine amtliche Entscheidungssammlung veröffentlicht (sog.: „Entscheidungen der Liechtensteinischen Gerichtshöfe“ - ELG). Die in der LES aufgenommenen Entscheidungen wurden von den jeweiligen Gerichten bzw Gerichthöfen ausgewählt und mit Leitsätzen versehen. Seit Juli 2010 werden die zu veröffentlichenden Entscheidungen von der Redaktion, die aus hauptamtlichen Richtern besteht, ausgewählt und mit Leitsätzen versehen.

Vereinigung Liechtensteinischer Richter (VLR)

Die Vereinigung Liechtensteinischer Richter ist ein Verein liechtensteinischen Rechts, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Sitz in Vaduz. Der Zweck des Vereins ist:[3]

  • die Förderung der Rechtspflege und der Rechtsstaatlichkeit im Fürstentum Liechtenstein,
  • die Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit,
  • die Förderung gerichtsorganisatorischer Reformen, sowie
  • die Unterstützung und Vertretung der ideellen, materiellen und sozialen Interessen der Richterschaft.

Als Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dient u.a. insbesondere die Herausgabe der Liechtensteinischen Juristenzeitung (LJZ). Die Vereinigung Liechtensteinischer Richter ist u.a. Mitglied der Internationalen Richtervereinigung. Präsident der Vereinigung ist derzeit lic.iur. Uwe Oehri LL.M (Senatsvorsitzender des Obergerichtes).

Zitierweise

Beiträge und Urteile die in der Liechtensteinischen Juristenzeitung veröffentlicht bw. besprochen werden (wie auch bei anderen Zeitschriften) üblicherweise folgendermaßen zitiert:

  • Beitrag/Aufsatz/Urteil/Mitteilung/etc, LJZ oder aus der Entscheidungssammlung LES Jahr, erste Seite des Beitrags/Urteils/Mitteilung/etc. Wird auf eine spezielle Seite innerhalb eines Beitrags/Aufsatzes/Urteils/etc verwiesen, so wird diese in eckiger Klammer angehängt.
  • Beispiel Urteil des Staatsgerichtshofes: StGH, LES 2009, 229 [251]).
  • Bei Bedarf kann auch der Autor des Beitrags bzw. Aufsatzes vorangestellt werden. Beispiel: Anton Schäfer, Die Prozesskostensicherheit – eine Diskriminierung? LJZ 2006, 17 ff

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vereinigung Liechtensteinischer Richter, c/o Fürstliches Landgericht, Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein
  2. http://www.liv.li/liechtenstein-zeitschriften-magazine-131.htm
  3. Webseite der VLR

Weblinks


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