- Liste der Baudenkmäler in Weichs
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In der Liste der Baudenkmäler in Weichs sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Weichs aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Weichs
- Kath. Pfarrkirche St.Martin, Chor und Turm spätgotisch, Langhaus Anfang 18. Jh., 1874 verlängert; mit Ausstattung.
- Friedhofskapelle mit Lourdesgrotte, 1891.
- 8 schmiedeeiserne Grabkreuze (Pfarrergrabsteine) südlich der Kirche, 18. Jh.
- Freiherrnstraße 2. Am Stadel drei Mörtelplastiken, um 1870/85.
- Freiherrnstraße 12. Ehem. Benefiziatenhaus mit unregelmäßig-fünfseitigem Grundriss und Walmdach, um Mitte 18. Jh.
- Freiherrnstraße 32. Sog. Lehenbauernhaus; stattlicher Bau mit Schopfwalm, wohl Ende 18. Jh.
- Schulstraße 9. Mühle, Hauptgebäude mit Schweifgiebel nach Westen, in barocken Formen.
- Mariensäule vor der Kirche, 1890.
Aufhausen
- Kath. Filialkirche St.Stephan, Chor im Kern spätgotisch, Langhaus und Westturm 1713; mit Ausstattung.
Ebersbach
- Kath. Filialkirche St.Georg und Maria, Chor spätgotisch, Langhaus 17./18. Jh.; mit Ausstattung.
Fränking
- Kath. Marienkapelle, Neubau 1867; mit Ausstattung.
Zillhofen
- Kath. Votivkapelle St.Antonius, Zentralbau 1947/48.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Wilhem Neu, Volker Liedke: Oberbayern. In: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. Regierungsbezirke. Bd. I.2, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
Weblinks
BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)
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