- Manfred Weiss (Jurist)
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Manfred Weiss (* 1940 in Tuttlingen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Weiss studierte von 1960 bis 1964 Rechtswissenschaft an den Universitäten Berlin und Freiburg. 1965/1966 war er Forschungsstipendiat am Center for the Study of Law and Society in Berkeley. Er wurde 1971 promoviert mit einer Arbeit über die Theorie der richterlichen Entscheidungstätigkeit in den Vereinigten Staaten. Danach war er bis 1972 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und anschließend als Dozent an der Universität Frankfurt am Main tätig. Nach der Berufung auf den Lehrstuhl für Arbeits- und Zivilrecht an der Universität Hamburg 1974, kehrte Weiss 1977 nach Frankfurt zurück und übernahm dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, den er bis zu seiner Emeritierung zum 1. Oktober 2008 innehatte.[1]
Manfred Weiss pflegte im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit zahlreiche Kontakte ins Ausland, insbesondere nach Südafrika, wo er Honorarprofessor der Universität Kapstadt sowie außerordentlicher Professor der Universitäten Stellenbosch und Western Cape war. Längerfristige Gastprofessuren führten ihn an Universitäten in Frankreich, Belgien und in den Vereinigten Staaten.
Weiss ist bzw. war Mitherausgeber mehrerer, vorwiegend arbeitsrechtlicher Zeitschriften sowie der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV). 1992 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen, 2002 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Er ist Träger von Ehrendoktortiteln der Universitäten Budapest (2005) und Lima (2006).
Weblinks
- Literatur von und über Manfred Weiss (Jurist) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Website von Professor Manfred Weiss an der Universität Frankfurt.
Nachweise
- ↑ Lebenslauf von Manfred Weiss, Universität Frankfurt am Main (abgerufen am 8. Juni 2010).
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