- Abrogation (Islam)
-
Abrogation (nasch, arabisch نسخ, DMG nasḫ; vom Lateinischen abrogare: abschaffen) ist ein Verfahren der islamischen Rechtswissenschaft, mit dem Texte oder Vorschriften des Korans oder des Hadith verändert, aufgehoben oder gestrichen werden können.
Der Koran gilt den meisten Muslimen als unverfälschtes Wort Gottes, weshalb Widersprüche im Text eine besondere Herausforderung darstellen. Die islamische Rechtswissenschaft löst das Problem dadurch, dass spätere Aussagen des Korans frühere, widersprechende aufheben. Da jedoch die Anordnung der Suren des Korans nicht chronologisch ist, sondern sie in abnehmender Länge angeordnet sind, ergeben sich hierdurch besondere Probleme. Wichtigste Voraussetzung für die Abrogation ist, dass man die chronologische Abfolge der Suren kennt, man also den „Offenbarungsanlass“ ermittelt. Dabei werden die Suren grob in „mekkanische“ und „medinensische“ unterteilt, bezogen auf die beiden Lebensabschnitte Mohammeds, die durch die Hidschra getrennt sind. Dazu werden vor allem außerkoranische Daten der jungen Gemeinde herangezogen, um eine gewisse Chronologie der Suren zu erzielen. Indes sind eine Reihe von Suren in ihrer genauen zeitlichen Einordnung bei muslimischen Gelehrten bis heute umstritten. Daraus ergab sich seitens etlicher muslimischer Gelehrter Kritik an der Lehre der Abrogation, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Koran immer wieder betont, dass Gottes Wort unveränderlich sei. „Und verlies, was dir von der Schrift deines Herrn (als Offenbarung) eingegeben worden ist! Es gibt niemanden, der seine Worte abändern könnte. Und du wirst außer ihm keine Zuflucht finden“ (18:27, vgl. 6:34 und 115, 17:77, 33:62, 35:43, 50:29). Zu Widersprüchen im Text heißt es im Koran: „Machen sie sich denn keine Gedanken über den Koran? Wenn er von jemand anderem als (von) Allah wäre, würden sie in ihm viel Widerspruch finden“ (4:82). Der Koran räumt die Möglichkeit ein, dass Mohammed die ihm offenbarte Botschaft vergisst (87:6 und 7) oder dass Gott offenbarte Verse wieder zurücknimmt (17:86). Wörtlich heißt es in Sure 2, Vers 106, die als Legitimation der Abrogationlehre dient:
- „Wenn wir einen Vers (aus dem Wortlaut der Offenbarung) tilgen oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir (dafür) einen besseren oder einen, der ihm gleich ist. Weißt du denn nicht, dass Gott zu allem die Macht hat?“
Dies führte, neben den mehrdeutigen Teilen des Koran (3:7), dazu, dass bei widersprüchlichen Bestimmungen wie den Versen zum Weinkonsum der jüngste Vers Gültigkeit erlangte (16:67 durch 5:90 aufgehoben). Dieser wurde als aufhebend (nāsich) und die aufgehobenen Verse als abrogiert oder aufgehoben (mansūch) betrachtet. Innerhalb der islamischen Exegese herrscht keine Einigkeit über Möglichkeit und Umfang der Abrogation.
Eines der maßgebenden Handbücher der Abrogationslehre ist das Kitab al-Nasich wa-l-mansuch von Hibat Allah ibn Salama († 1019).
Primäre Quellen
- Hibat Allāh Ibn Salāma: Kitāb al-Nāsikh wa-l-mansūkh. Kairo 1379 H./1960 n. Chr.
Literatur
- A. Th. Khoury: s.v. Abrogation, in: Khoury/Hagemann/ Heine: Islam-Lexikon. Freiburg 2006
Weblinks
- Artikel Abrogation in der Ecyclopaedia of the Qurʾān gesehen am 30. März 2008
Wikimedia Foundation.