- Mehrergebnis
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Mehrergebnis ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet zum einen das Mehr an Steuereinnahmen, das aufgrund der Außenprüfung eines Finanzbeamten für den Staat anfällt. Zum anderen ist er ein Kriterium für die Beförderung von Finanzbeamten, als Vergleichsmaßstab für die Steuereinnahmen, die ein Finanzbeamter im Unterschied zum Durchschnitt der Finanzbeamten ezielt.
Im Jahr 2009 wurden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums folgende Mehrergebnisse erzielt:
- Die Betriebsprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 20,9 Mrd. €.
- 13.332 Prüfer waren im Einsatz und erzielten durchschnittlich ein Mehrergebnis von rund 1,6 Mio. € je Prüfer.
- Von den 8.390.722 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben wurden 206.524 Betriebe geprüft; das entspricht 2,5 %.
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