Mehrergebnis

Mehrergebnis

Mehrergebnis ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet zum einen das Mehr an Steuereinnahmen, das aufgrund der Außenprüfung eines Finanzbeamten für den Staat anfällt. Zum anderen ist er ein Kriterium für die Beförderung von Finanzbeamten, als Vergleichsmaßstab für die Steuereinnahmen, die ein Finanzbeamter im Unterschied zum Durchschnitt der Finanzbeamten ezielt.

Im Jahr 2009 wurden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums folgende Mehrergebnisse erzielt:

  • Die Betriebsprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 20,9 Mrd. €.
  • 13.332 Prüfer waren im Einsatz und erzielten durchschnittlich ein Mehrergebnis von rund 1,6 Mio. € je Prüfer.
  • Von den 8.390.722 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben wurden 206.524 Betriebe geprüft; das entspricht 2,5 %.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Staatsdiener — Als Staatsdiener werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die im Staatsdienst arbeiten, d. h. im Dienst für die Gemeinschaft der Staatsbürger. Grundlage für das Dienstverhältnis sind das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches …   Deutsch Wikipedia

  • Vorbehalt der Nachprüfung — Mit dem Vorbehalt der Nachprüfung wird im deutschen Steuerrecht die Steuerfestsetzung materiell offen gehalten. Damit ist jederzeit und ohne Begründung eine Änderung der Festsetzung von Amts wegen oder auf Antrag möglich. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Stundung (Steuerrecht) — Stundung im abgabenrechtlichen Sinne bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit eines Steueranspruches in die Zukunft. Anders als die Stundung im schuldrechtlichen Sinne stellt die Stundung von Steuern einen Verwaltungsakt dar. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”