Staatsdiener

Staatsdiener

Als Staatsdiener werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die im Staatsdienst arbeiten, d. h. im Dienst für die Gemeinschaft der Staatsbürger. Grundlage für das Dienstverhältnis sind das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Bundesbeamtengesetzes bzw. der entsprechenden Gesetze der Bundesländer.

Vergleichbare Begriffe sind Amtsträger (Beamte) oder Amtsinhaber. Generell werden ohne Unterschied alle Beschäftigte im Öffentlichen Dienst als Staatsdiener bezeichnet. Wörterbücher verweisen beim Begriff Staatsdiener auf Staatsbeamte.[1] Ebenso können gewählte Bürger, Abgeordnete, Minister oder Schöffen so genannt werden.

Inhaltsverzeichnis

Selbstverständnis

Der Begriff des Staatsdieners stammt aus vor-demokratischen, feudalen Herrschaftssystemen des 15. bis 20. Jahrhunderts. Damit verbindet sich das Erfüllen von Aufträgen des Feudalherrn als der obersten Instanz des feudalen Staatswesens. In Pierer's Universal-Lexikon von 1863 heißt es dazu: "Staatsdiener [sind] im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate oder für die Zwecke desselben Dienste leisten...."[2] [3]

Häufig wird dieses Dienen missverstanden als „Dienen für den Staat“ mit einer abstrakten Herrschaftsperson, ungeachtet der artikulierten Interessen und der kodifizierten Rechte der Staatsbürger, was sich in Prozessen vor den Verwaltungsgerichten, die sich mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Verwaltungsinstanzen und zwischen Verwaltungsinstanzen und Bürgern befassen zeigt.

Hierarchie und Aufgaben

Die Befugnis der Staatsdiener ist hierarchisch geregelt. Die Hierarchiestufe, zu der ein Beamter gehört, wird bei Soldaten durch Ärmelstreifen und Sterne, bei den übrigen Staatsdienern ohne solche Kennzeichen, aber bei allen gleich durch Stellenplan und Besoldung klassifiziert.

Beamter muss sein, wer hoheitliche Aufgaben ausführt, womit in der Regel die Ausübung einer besonderen Gewalt gemeint ist, wie beispielsweise bei Polizisten, Lehrern oder bei Richtern und Soldaten. Vielfach sind auch Verwaltungskräfte im Status des Beamten tätig.

Eid und Widerstandsrecht

Staatsdiener werden gemäß Beamtengesetz auf die Einhaltung der Verfassung vereidigt. Im Gegensatz zu einem Eid im Strafprozess ist die Verletzung des Beamteneids nicht besonders sanktioniert und hat eher symbolischen Charakter. Aus leidvoller Erfahrung unter dem Nationalsozialismus wurden im Grundgesetz die unverletzlichen und unveräußerlichen Grundrechte zum Schutze der Bürger sowie ein Widerstandsrecht gegen den Staat und seine Staatsdiener formuliert.

Kritik

Staatsdiener werden bei ihrer Beförderung nach abstrakten Kriterien beurteilt, die für alle gleich sind. Was sich grundsätzlich richtig anhört, kann zu Problemen führen. So werden z.B. beim deutschen Fiskus Finanzbeamte nach dem sog. "Mehrergebnis" beurteilt und befördert. Das Mehrergebnis ist diejenige Steuereinnahme, die der jeweilige Staatsdiener mehr an Ergebnis vereinnahmt hat, als der Durchschnitt der Finanzbeamten. Dies verleitet dazu, dass manche Beamte mehr auf das für die eigene Beförderung wichtige Mehrergebnis achten, als auf die Steuergerechtigkeit den Steuerpflichtigen gegenüber. Der Staatsdiener dient somit nicht mehr dem Staat oder der Volksgemeinschaft, sondern dem eigenen Interesse.

Literatur

  • Ilsemarie Walter: Auf der untersten Stufe der Hierarchie. Der Diener als 'staatsdiener'. Aspekte der österreichischen Bürokratie 1848 - 1914. Seminararbeit, GRIN Verlag, München 2007, ISBN 978-3-638-68216-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Knaur: Das Deutsche Wörterbuch, Lexikographisches Institit München, 1985, Seite 908
  2. http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Staatsdiener?hl=staatsdiener
  3. Ilsemarie Walter:Auf der untersten Stufe der Hierarchie- der Diener als'staatsdiener'. Aspekte der österreichischen Bürokratie 1848-1914, GRIN Verlag, 2007, ISBN 3638682161, Seite 3

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