Meistbegünstigungsprinzip (Verfahrensrecht)

Meistbegünstigungsprinzip (Verfahrensrecht)

Im Verfahrensrecht besagt das Meistbegünstigungsprinzip, dass eine gerichtliche Entscheidung, die in der falschen Form getroffen wurde (z. B. Beschluss statt Urteil), sowohl mit dem Rechtsmittel angefochten werden kann, das der Form entspricht, als auch mit dem Rechtsmittel, das bei der richtigen Entscheidungsform gegeben wäre. Ziel ist es, dem Rechtsmittelführer das Risiko abzunehmen, dass er ein falsches Rechtsmittel einlegt. Normalerweise wird ein unstatthaftes Rechtsmittel nämlich als unzulässig verworfen.

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