- Checks and balances
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Checks and Balances ist eine Bezeichnung für die gegenseitige Kontrolle (checks) von Verfassungsorganen eines Staates, zur Herstellung eines dem Erfolg des Ganzen förderlichen Systems partieller Gleichgewichte (balances), zunächst im Wesentlichen, um einer Diktatur vorzubeugen. Analytisch entstammt die Betrachtungsweise bereits der Antike, nämlich der Analyse des römischen Verfassungslebens durch den griechischen Historiker Polýbios.
Dieses Prinzip, das in der Aufklärung 1748 (im Geist der Gesetze) von Montesquieu neu aufgegriffen worden ist, wurde 1787 erstmals in der Verfassung der Vereinigten Staaten festgeschrieben.
Die verschiedenen Machtzentren des US-amerikanischen politischen Systems: Kongress – bestehend aus Repräsentantenhaus und Senat –, Präsident und Supreme Court sollen einander kontrollieren und damit verhindern, dass eine der Institutionen mehr Macht gewinnt, als ihr durch die Verfassung zugesichert wird und damit das Machtgleichgewicht zerstört.
Durch Checks and Balances kann das System der Gewaltenteilung aufrecht erhalten werden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, die Gewalten nur zu trennen und ihnen ihre Unabhängigkeit zu garantieren, sondern man müsse den verschiedenen Gewalten auch die Machtmittel in die Hand geben, die eigenen Interessen zu verteidigen.
So hat einerseits der Präsident das Recht, sein Veto gegen Gesetze des Kongresses einzulegen, das Oberste Gericht wiederum kann diese Gesetze oder Direktiven des Präsidenten für verfassungswidrig erklären und der Kongress schließlich kann sowohl die Richter des Federal Supreme Court als auch den Präsidenten ihrer Ämter entheben (siehe Impeachment) sowie Untersuchungsausschüsse einrichten. Auch innerhalb der Legislative gilt der Grundsatz der Checks and Balances, da Gesetze von zwei verschieden zusammengesetzten Kammern verabschiedet werden müssen. Streitigkeiten und korrupte Gesetze sollen somit ausbalanciert und verhindert werden, wodurch man sich einerseits die ausgeglichene Umsetzung des Volkswillens, andererseits ein stabiles politisches System erhofft.Der Begriff wird auch im Rahmen des deutschen Aktienrechts für das Verhältnis von Vorstand zu Hauptversammlung und Aufsichtsrat verwendet. Dieses wird insbesondere durch den gesetzgeberischen Versuch gekennzeichnet, die Organe in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu stellen. Der systematische Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bei der die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer einseitig kontrolliert.
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