Munizipium (Rumänien)

Munizipium (Rumänien)

Ein Munizipium (rumänisch Municipiu) ist eine Verwaltungseinheit auf Zentrumsebene in Rumänien. Von den derzeit (2010) 320 Städten Rumäniens haben 103 den Status eines Munizipiums.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung

Der Begriff Municipiu stammt vom lateinischen Municipium. Im Deutschen – insbesondere auch in den Publikationen der deutschsprachigen Minderheit Rumäniens – wird meist die Schreibweise Munizipium verwendet.

Charakteristik

Vor dem Zweiten Weltkrieg hatten Munizipien gegenüber anderen Städten (Orașe) eine Sonderstellung; sie waren im Gegensatz zu letzteren den Kreisen (județe) gleichgestellt.[1] Nach mehreren Verwaltungsreformen sind inzwischen auch die Munizipien den Kreisen untergeordnet. Sowohl ein Munizipium (Rang I oder II in der gesetzlichen Einteilung der Ortschaften Rumäniens) als auch ein Oraș (Rang III) werden von einem Gemeinderat und einem Bürgermeister verwaltet, die von den wahlberechtigten Einwohnern direkt gewählt werden.

In den Munizipien können in den Randgebieten eingemeindete Dörfer (Sate, Rang V) existieren, die jedoch keine eigenen Selbstverwaltungsorgane besitzen. In der eigentlichen Stadt gibt es keine offizielle Unterteilung in Stadtviertel.

Eine Sonderstellung nimmt die Hauptstadt Bukarest (Rang 0) ein, die keinem Kreis zugeordnet und die in sechs Sektoren (Sectoare) unterteilt ist, die jeweils über einen eigenen gewählten Bürgermeister und einen Rat verfügen.

Die anderen Munizipien sind in zwei Gruppen unterteilt: die größeren 12 Städte (außer Bukarest Timișoara, Iași, Cluj-Napoca, Constanța, Craiova, Galați, Brașov, Ploiești, Brăila, Oradea, Bacău) haben etwa oder mehr als 200.000 Einwohner und sind definiert als „Munizipien mit nationaler Bedeutung, mit potentiellem Einfluss auf das europäische Niveau“ (Rang I), wohingegen die übrigen (derzeit 91) Munizipien „im Kreis oder über den Kreis hinausgehende Bedeutung oder eine ausgleichende Rolle in der Struktur der Ortschaften“ haben (Rang II).

Kriterien und Vergabe des Titels

Gemäß der zentralistischen Verwaltungsstruktur des Landes wird der Status eines Munizipiums vom rumänischen Parlament verliehen, indem ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird. Als Grundlage dient ein Gesetz, das die Kriterien für die Vergabe regelt und das zuletzt am 6. Juli 2001 geändert wurde.[2] Nach diesem Gesetz gelten folgende Voraussetzungen, um eine Stadt zum Munizipium zu erheben:

  • mindestens 25.000 Einwohner
  • mindestens 85 % der Bewohner sind nicht in der Landwirtschaft beschäftigt
  • mindestens 80 % der Bewohner verfügen über fließendes Trinkwasser aus der Leitung
  • mindestens 75 % der Bewohner verfügen über ein WC
  • mindestens 10 Krankenhausbetten auf 1.000 Einwohner
  • mindestens 2,3 Ärzte auf 1.000 Einwohner
  • Vorhandensein weiterführender Bildungseinrichtungen
  • Vorhandensein bestimmter kultureller Einrichtungen (Schauspielhaus/Theater, Musikinstitute, öffentliche Bibliothek, Stadion, Sporthalle)
  • 100 Hotelbetten
  • 60 % der Straßen sind modernisiert
  • 70 % der Straßen sind ans Wassernetz angeschlossen
  • 60 % der Straßen sind an die Kanalisation angeschlossen
  • Vorhandensein von Kläranlagen
  • 70 % der Straßen sind an ein Hydrantensystem angeschlossen
  • mindestens 15 m² Grünfläche pro Einwohner
  • Vorhandensein eines öffentlichen Parkes

Die Kriterien werden nicht streng angewandt. Das kleinste Munizipium ist Beiuș mit etwa 11.000, die größte Stadt ohne diesen Status Năvodari mit etwa 35.000 Einwohnern.

Einzelnachweise

  1. Georg Lubenoff: Die Organisation der Lokalverwaltung in Rumänien. Universität Greifswald, 1933
  2. Gesetz Nr. 351 der rumänischen Abgeordnetenkammer vom 6. Juli 2001

Weblinks


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