Politisches System Rumäniens

Politisches System Rumäniens
Administrative Einteilung Rumäniens in Kreise
Planungsregionen in Rumänien

Das politische System Rumäniens ist eine repräsentative parlamentarische Demokratie. Staatsoberhaupt ist der Präsident, Regierungschef der Ministerpräsident. Die gesetzgebende Gewalt liegt bei den beiden Kammern des Parlaments. Die Judikative ist unabhängig von Exekutive und Legislative, sie besteht aus einem Verfassungsgerichtshof und einem System von Gerichtinstanzen, an dessen Spitze der Oberste Gerichtshof steht.

Inhaltsverzeichnis

Verfassung

Die erste nachsozialistische Verfassung Rumäniens wurde 1991 verabschiedet. Im Jahre 2003 wurde eine reformierte Verfassung von einer Mehrheit der Staatsbürger durch ein Referendum bestätigt und ist während der Regierungszeit der PSD in Kraft getreten. Die Verfassungsänderungen waren größtenteils von der Europäischen Union gefordert worden, um den Beitritt Rumäniens zur Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Verfassung von 2003 erklärte das Land zu einem demokratischen Rechtsstaat, in dem die Würde des Menschen, die Rechte und Freiheiten der Bürger, die Gerechtigkeit, die freie Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit und der politische Pluralismus höchste Werte darstellen und garantiert sind. Die Wirtschaft Rumäniens ist eine Marktwirtschaft, in der der Staat den freien Handel und den Schutz des lauteren Wettbewerbs gewährleisten und einen günstigen Rahmen für die Produktion schaffen muss.

Die Legislative - das Parlament

Die nationale Gesetzgebung, also die Legislative, obliegt einem Zweikammernparlament, das aus der Abgeordnetenkammer (Camera Deputaților) und dem Senat (Senatul) besteht. Die Mitglieder werden für 4 Jahre durch ein gemischtes Personen- und Verhältniswahlrecht gewählt. Die letzte Wahl fand am 30. November 2008 statt. Der Senat hat derzeit 137 Senatoren (Vorsitzender: Mircea Geoană) und das Abgeordnetenhaus 334 Abgeordnete (Vorsitzende: Roberta Anastase).

Präsident

Der Präsident (rum. președinte) wird für einen Zeitraum von fünf Jahren (bis 2004 auf 4 Jahre) direkt vom Volk gewählt. Ihm unterliegt die Überwachung der Einhaltung der Verfassung und des Funktionierens der öffentlichen Behörden, und er repräsentiert den Staat. Zwischen den Staatsgewalten und zwischen dem Staat und der Gesellschaft wirkt er als Vermittler. Er nominiert den Ministerpräsident, der wiederum ein Kabinett ernennt, das durch eine Vertrauensabstimmung im Parlament bestätigt werden muss. Ferner ist der Präsident oberster Befehlshaber der Armee, des Geheimdienstes und Vorsitzender des obersten Rats für Landesverteidigung.

Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht befindet auf Anrufung über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und entscheidet über Gesuche aus dem regulären Gerichtssystem über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen und Verordnungen. Das Gericht besteht aus neun Richtern, die für einen Zeitraum von neun Jahren ernannt werden. Drei Richter werden von der Abgeordnetenkammer, drei vom Senat und drei vom Präsidenten ernannt.

Das Rechtssystem Rumäniens basiert auf dem Code pénal. Das Gerichtswesen ist unabhängig, und vom Präsidenten ernannte Richter sind nicht absetzbar. Der Präsident und die anderen Richter des Obersten Gerichtshofs werden für eine Zeit von sechs Jahren ernannt und können erneut ernannt werden. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, außer in speziellen gesetzlich geregelten Fällen.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die allgemeinen Interessen der Gesellschaft und verteidigt die Rechtsordnung sowie die bürgerlichen Rechte und Freiheiten. Die Staatsanwälte üben ihre Tätigkeit gemäß den Prinzipien der Gesetzlichkeit und Unparteilichkeit aus.

Verwaltungsgliederung

Das Territorium ist verwaltungsmäßig in 41 Kreise (rum. județ) und ein Munizipium (die Stadt Bukarest) gegliedert. Jeder Kreis wird durch einen gewählten Kreisrat und einen (seit 2008) direkt gewählten Kreisratsvorsitzenden verwaltet. Die Lokalräte und die gewählten Bürgermeister sind die öffentlichen Verwaltungsbehörden in den Dörfern und Städten. Der Kreisrat ist die öffentliche Verwaltungsbehörde, die die Aktivitäten der Lokalräte in einem Kreis koordiniert.

Die Zentralregierung ernennt einen Präfekten für jeden Kreis und für das Munizipium Bukarest. Der Präfekt vertritt die Regierung auf lokaler Ebene und leitet die öffentlichen Dienste der Ministerien und anderer Zentralorgane auf Kreisebene. Ein Präfekt kann einen Akt einer lokalen Behörde blockieren, wenn er ihn für gesetzeswidrig befindet. Die Angelegenheit wird dann durch ein Verwaltungsgericht entschieden. Seit dem 1. Januar 2006 dürfen sie nicht mehr Mitglieder in einer Partei sein. Dieses Eilgesetz wurde durch den Minister für Verwaltung und Internes, Vasile Blaga, am 14. Dezember 2005 von der Regierung, ohne Aussprache im Parlament, akzeptiert. Durch dieses neue Gesetz soll sichergestellt sein, dass zukünftige Prefekten professionelle Administratoren sind. („Evenimentul Zilei“ vom 13. Dezember 2005)

Unter der neuen Gesetzgebung, die seit Januar 1999 in Kraft ist, haben Lokalräte die Kontrolle über die Verwendung des Budgets, das ihnen von der Zentralregierung zur Verfügung gestellt wird, und sie sind befugt, zusätzliche Einnahmen auf lokaler Ebene zu erheben. Die von der Regierung ernannten Präfekten, die vormals bedeutsame Vollmachten über das Budget hatten, sind nunmehr darauf beschränkt, die Ausgaben auf ihre Konformität mit der Verfassung zu überprüfen.

Parteien im Parlament

Regierungsparteien

  • Partidul Democrat Liberal (PD-L), dt. Liberal-demokratische Partei, rechtsliberal; 125 Abgeordnete, 52 Senatoren
  • Uniunea Democrată Maghiară din România-Romániai Magyarok Demokratikus Szövetsége (UDMR/RMDSZ), dt. Demokratischer Verband der Ungarn in Rumänien, moderate Partei der ungarischen Minderheit; 22 Abgeordnete, 9 Senatoren

Oppositionsparteien

  • Partidul Național Liberal (PNL), dt. Nationalliberale Partei, rechtsliberal; 54 Abgeordnete, 23 Senatoren
  • Partidul Social Democrat (PSD), dt. Sozialdemokratische Partei, postkommunistisch; 93 Abgeordnete, 42 Senatoren
  • Partidul Conservator (PC, ehemals PUR), dt. Konservative Partei, wirtschaftsliberal, populistisch; 3 Abgeordnete, 1 Senator
  • Dazu kommen 18 Abgeordnete kleiner nationaler Minderheiten, die die Regierung häufig parlamentarisch unterstützen, aber nicht der Regierung angehören.
  • Derzeit (Dezember 2009) gibt es in der Abgeordnetenkammer 18 und im Senat 10 unabhängige Abgeordnete.

Sonstige Parteien

Weblinks


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