Nachtragsanklage

Nachtragsanklage

Die Nachtragsanklage ist ein Instrument des deutschen Strafprozessrechts. Gesetzlich geregelt ist sie in § 266 StPO.

Durch die Erhebung der Nachtragsanklage wird das Verfahren auf weitere Straftaten des Angeklagten erstreckt. Weitere Straftaten sind dabei solche Lebenssachverhalte, die nicht im Eröffnungsbeschluss enthalten sind. Kein Fall der Nachtragsanklage ist es dagegen, wenn derselbe Sachverhalt aus einer anderen rechtlichen oder tatsächlichen Überlegung abgeurteilt werden soll; hierzu bedarf es lediglich eines vorhergehenden Hinweises auf die Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts, § 265 StPO.

Die Nachtragsanklage wird durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Damit sie Gegenstand des Verfahrens wird, muss das Gericht sie jedoch ausdrücklich durch Beschluss in das Verfahren einbeziehen. Außerdem muss der Angeklagte zustimmen. Sodann hat der Angeklagte das Recht, eine Unterbrechung des Verfahrens zu beantragen, worauf er durch das Gericht hinzuweisen ist. Dieses Recht findet jedoch seine Grenze bei einer mutwilligen Antragstellung oder wenn das alleinige Ziel des Antrags die Verzögerung des Verfahrens ist.


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  • Nachtragsanklage — Nach|tragsanklage,   im Strafprozess die (auch mündlich mögliche) Anklageerweiterung in der Hauptverhandlung auf weiter bekannt werdende Straftaten des Angeklagten (§ 266 StPO). Eine Nachtragsanklage ist nur mit Zustimmung des Angeklagten… …   Universal-Lexikon

  • Akkusationsgrundsatz — Das Akkusationsprinzip (lat. accusare, anklagen, und principium, Anfang), auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens. Es bedeutet, dass Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe wahrgenommen… …   Deutsch Wikipedia

  • Akkusationsprinzip — Das Akkusationsprinzip (lat. accusare, anklagen, und principium, Anfang), auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens. Es bedeutet, dass Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe wahrgenommen… …   Deutsch Wikipedia

  • Anklagegrundsatz — Das Akkusationsprinzip (lat. accusare, anklagen, und principium, Anfang), auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens. Es bedeutet, dass Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe wahrgenommen… …   Deutsch Wikipedia

  • Klageänderung — Eine Klageänderung ist das Austauschen des Klageantrags oder des diesen begründenden Sachverhalts innerhalb desselben Prozesses. Klageänderungen können im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess vorkommen. Im Strafprozess gibt es keine… …   Deutsch Wikipedia

  • Anklage — Klageschrift; Klage; Anklagevertretung; Vertreter der Anklage; strafrechtliche Verfolgung * * * An|kla|ge [ ankla:gə], die; , n: 1. a) Beschuldigung eines Tatverdächtigen (durch die Staatsanwaltschaft) bei Gericht: die Anklage lautet auf Mord;… …   Universal-Lexikon

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