- Nachtragsbericht
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Der Nachtragsbericht ist ein sog. freiwilliger Bestandteil des Lageberichts, welcher bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (so: Aktiengesellschaften oder GmbHs neben dem Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Bestandteil der Berichtspflichten laut Handelsgesetzbuch (HGB) zu erbringen ist.
Der Nachtragsbericht enthält bestimmte Vorgänge, die nach Jahresschluß (Bilanzierungszeitpunkt) zwar entstanden sind, aber von Bedeutung für das Geschäftsjahr sind. Nach § 289 Abs. 1 Nr. 2, § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die Auswirkungen auf die Ertrags-/Vermögens-und Finanzlage zu überprüfen.[1] Insbesondere für die Anteilseigner sind diese Informationen wichtig, denn dadurch wird die notwendige Transparenz geschaffen, im Rahmen der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung zu votieren. Dies betrifft im Wesentlichen die Themenbereiche der Entlastung der Unternehmensleitung, die Feststellung beziehungsweise Billigung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses sowie die Gewinnverwendung.
Im Gegensatz zum Jahresabschluss unterliegt der Nachtragsbericht keinem Stichtagsprinzip.
Literatur
- Marianne Kraus, Nachtragsbericht, Institut für Weltwirtschaft, Kiel, 1941, 38 Seiten
- Anke Müssig, Bilanzielle Risikovorsorge und außerbilanzielle Risikoberichterstattung, 2006, 271 Seiten
Einzelnachweise
- ↑ Adler/Düring/Schmaltz (1995a) Kommentar zu § 289 HGB, Rz. 99
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