Klageänderung

Klageänderung

Eine Klageänderung ist das Austauschen des Klageantrags oder des diesen begründenden Sachverhalts innerhalb desselben Prozesses. Klageänderungen können im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess vorkommen. Im Strafprozess gibt es keine Klageänderung im eigentlichen Sinne; allerdings kann die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachtragsanklage erheben (§ 266 StPO) oder nach Hinweis auf eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts eine Verurteilung nach einem anderen Straftatbestand erfolgen (§ 265 StPO).

Eine Klageänderung ist nicht stets zulässig. Sie setzt vielmehr regelmäßig voraus, dass der Prozessgegner der Klageänderung zustimmt oder das Gericht sie – meist aus Gründen der Prozessökonomie – für sachdienlich hält.

Für bestimmte Fälle der Klageänderung, insbesondere die Klageerweiterung oder Klagebeschränkung, sieht das Gesetz vor, dass diese nicht als Klageänderung anzusehen seien (vgl. § 264 ZPO). Diese Fiktion führt folgerichtig dazu, dass diese Klageänderungen auch stets zulässig sind.

Die Zulässigkeit der Klageänderung ist im Hinblick auf die geänderte Klage eine Prozessvoraussetzung, sodass das Verfahren, wenn die Klageänderung unzulässig ist, durch Prozessurteil zu beenden ist.

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