- PET-Recycling Schweiz
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Verein PRS PET-Recycling Schweiz Rechtsform Verein Gründung 1990 Sitz Zürich, Schweiz Leitung René Herzog
(Geschäftsführer)
Robert Bühler
(Vorstands-Präsident)Mitarbeiter 18 (31. Dezember 2008) Umsatz 35,5 Mio. CHF (2009) Branche Recycling Produkte PET-Flaschen-Recycling Website www.petrecycling.ch Der Verein PRS PET-Recycling Schweiz ist in der Schweiz für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen verantwortlich. Dem Verein sind als Branchenorganisation rund 97 Prozent der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Detaillisten als Mitglied angeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Recycling
PET-Recycling Schweiz betreibt ein Sammelstellennetz mit mehr als 50'000 Sammelbehältern an mehr als 30'000 Standorten. Während sich gut 7'000 Standorte direkt bei den Verkaufsstellen befinden, machen die freiwilligen Sammelstellen aus dem Arbeits- und Freizeitbereich mit rund 23'000 Standorten den weitaus grössten Anteil aus. 2009 lag die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Getränkeflaschen bzw. von 46'574 Tonnen bei 81 Prozent.
Dank des PET-Recyclings kann in der Schweiz jährlich der Ausstoss von 139'000 Tonnen Treibhausgasen verhindert werden. Beim Recycling ist der Energieaufwand - verglichen mit der thermischen Verwertung und anschliessenden Neuproduktion von PET-Getränkeflaschen - um 50 Prozent tiefer. Es können total 36 Millionen Liter Erdöl pro Jahr eingespart werden.[1]Finanzierung
Finanziert wird die Rückführung von gebrauchten PET-Einweggetränkeflaschen in den Wirtschaftskreislauf durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag, der seit 1991 von PET-Recycling Schweiz erhoben wird. Die eingenommenen Mittel werden für Sortierung, Transport, Administration, Kommunikation sowie Anschaffung und Unterhalt von Sammelbehältern verwendet. Gewinn- oder Lenkungsziele werden hierbei keine verfolgt.
Der vorgezogene Recyclingbeitrag beträgt seit Januar 2007 für alle PET-Einweggetränkeflaschen ohne Pfand 1,8 Rappen pro Flasche. Zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 4 Rappen.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit von PET-Recycling Schweiz bildet die vom Bundesrat erlassene Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 in der „die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland“ geregelt ist.
Demnach müssen Händler, Hersteller und Importeure, die Getränke in Einwegverpackungen aus PET abgeben, solche Einwegverpackungen in allen Verkaufsstellen zurücknehmen. Die Verwertungsquote soll dabei mindestens 75 Prozent betragen. Wird diese nicht erreicht, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Pfand auf PET-Getränkeverpackungen einführen.
Für die Sicherstellung des Recyclings wird vom Bundesamt für Umwelt eine private, nicht gewinnorienterte Organisation beauftragt.
Weblinks
- Website von PET-Recycling Schweiz
- Eintrag des Verein PRS PET-Recycling Schweiz im Handelsregister des Kantons Zürich
- Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000
- Bundesamt für Umwelt: PET-Getränkeflaschen - Ökologische Beurteilung
Einzelnachweise
- ↑ Medienmitteilungen vom Verein PRS PET-Recycling Schweiz und vom Bundesamt für Umwelt, 16. Juli 2010
Kategorien:- Entsorgungsunternehmen
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