- Pairing-Vereinbarung
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Eine Pairing-Vereinbarung oder ein Pairing-Abkommen ist eine parlamentarische Fairnessvereinbarung.[1] Die Abmachung wird zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen geschlossenen. Sie regelt das Fernbleiben von Abgeordneten einer Parlamentsfraktion durch freiwillige Abwesenheit. Die Vereinbarung sieht vor, dass für jeden kranken, beruflich oder dringend verhinderten Abgeordneten der Regierungsseite ein Politiker der Opposition der Abstimmung ebenfalls fernbleibt.[2][3] Durch die Fairnessvereinbarung soll das parlamentarische Kräfteverhältnis gewahrt bleiben.[4] Das Verfahren wird meist nicht generell, sondern im Regelfall für bestimmte Abstimmungen oder auch für ganze Sitzungstage zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen vereinbart. Für wichtige Abstimmungen, die über die Zukunft der Regierung entscheiden, wird jedoch auf Abwesenheit von Abgeordneten keine Rücksicht genommen.[5] Die Verwendung dieses Anglizismus ist in Deutschland ab 1978 belegt.[6]
Das ursprünglich aus dem britischen Parlament stammende Pairing[7] betrifft in Deutschland den Bereich der Auftrags- und Weisungsfreiheit des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach sind Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Aufgrund der Unverbindlichkeit der Vereinbarung kann sie jederzeit aufgekündigt werden. Aus diesem Grund ist sie verfassungsrechtlich zulässig. Die Pairing-Vereinbarung findet damit ihre Grenze am freien Mandat, da kein Abgeordneter gezwungen werden kann, Bundestagssitzungen fernzubleiben.[8] Eine Einhaltung der Vereinbarung ist daher auch nicht auf dem Rechtsweg einklagbar.
In der Vergangenheit wurden mehrfach Pairing-Vereinbarung gebrochen. Im Jahr 2002 hat beispielsweise die in der Opposition befindliche Union der rot-grünen Koalition, wegen des Streits um die Besetzung eines zweiten Vizeposten im Bundestagspräsidium, eine Pairing-Vereinbarung aufgekündigt.[9] Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion NRW Britta Altenkamp trat am 3. Juli 2011 von ihrer Funktion zurück. Auslöser war, dass sie zwei Tage zuvor eine Pairing-Vereinbarung gebrochen hatte und damit einen Eklat ausgelöste.[10]
Literatur
- Marcus Schuldei: Die Pairing-Vereinbarung [1], Duncker & Humblot, 1997, ISBN 3428089693
- Sandra Henkenötter: Pairing im Deutschen Bundestag - Die Wiederbelebung eines alten Parlamentsbrauchs zur Mehrheitssicherung, in: Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) 1995, S. 328- 344.
Einzelnachweise
- ↑ Wz-newsline.de abgerufen am 2. Juli 2011
- ↑ DerWesten: Rot-Grün und CDU in NRW einigen sich bei WestLB vom 30. Juni 2011 abgerufen am 3. Juli 2011
- ↑ T-Online.de abgerufen am 2. Juli 2011
- ↑ Wdr.de abgerufen am 2. Juli 2011
- ↑ Netzeitung.de abgerufen am 2. Juli 2011
- ↑ Broder Carstensen, Ulrich Busse: Anglizismen-Wörterbuch: der Einfluss des Englischen auf den deutschen Wortschatz nach 1945, 2001,ISBN 3110171694, Seite 1023, Online
- ↑ Hans-Peter Schneider, Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, Pairing-Vereinbarung , S. 671, Gruyter, 1989, ISBN 3110110776
- ↑ Felix Stephan Möhrle: Die Geschäftsordnung des Nationalrates im Vergleich mit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung der Minderheitenrechte und der Rechte des einzelnen Abgeordneten, S. 65, Dissertation
- ↑ Spiegel: Koalitionsdisziplin - Mehrheit, angetreten! vom 14. November 2002 abgerufen am 4. Juli 2011
- ↑ RP-Online - Dramatische Stunden für Kraft, abgerufen am 4. Juli 2011
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