- Personalgemeinde
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Als Personalgemeinde wird in Deutschland insbesondere eine evangelische Kirchengemeinde bezeichnet, die keinen geographisch festgelegten Pfarrbezirk (Parochie) verwaltet. Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde leitet sich also nicht aus dem Wohnsitz eines Gläubigen ab, wie es bei einer Territorialgemeinde der Fall ist, sondern wird freiwillig festgelegt. Personalgemeinden setzen sich daher aus Gläubigen zusammen, die einem bestimmten Personenkreis angehören oder bestimmte gemeinsame Interessen haben.
Auch die meisten freikirchlichen Gemeinden sind als Personalgemeinden organisiert.Das römisch-katholische Pendant zur Personalgemeinde ist die Personalpfarrei.
Geschichtlich geht die Entstehung von Personalgemeinden auf die Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts und auf die Entwicklung der Diakonie zurück. Innerhalb der evangelischen Landeskirchen wurden Diakonissenmutterhäuser und große Diakonieeinrichtungen bald nach ihrer Entstehung zu Personalgemeinden erklärt, damit die Mitglieder oder Heimbewohner seelsorglich und kirchlich eigenverantwortlich betreut werden konnten.[1] Andere Personalkirchengemeinden entstanden unter dem Einfluss von Pietismus und Gemeinschaftsbewegung mit einem Schwerpunkt auf evangelistischer Verkündigung, so z. B. die Evangelische Personalkirchengemeinde Nord-Ost in Frankfurt am Main.[1] Je nach geltender Kirchenverfassung werden auch Soldaten- oder Studentengemeinden (Hochschulgemeinden) als Personalgemeinden geführt.
Da das Territorialprinzip bei der Gemeindestruktur überwiegt, sind Personalgemeinden nur vereinzelt vorzufinden.
Einzelnachweise
- ↑ a b Rainer Geiss: Personalkirchengemeinde. In: Helmut Burkhardt, Uwe Swarat (Hrsg.): Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. Korrigierter Nachdr. der 1. Aufl. 1993, 2. Auflage. Band 2: H–Q, R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1998, ISBN 3417246741, S. 839–1.640 (Bd. 2), DNB 952175193 (ISBN bezieht sich auf die dreibändige Studienausgabe aus 1998).
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