Pflegehelfer (Österreich)

Pflegehelfer (Österreich)

Pflegehilfe mit der Berufsbezeichnung Pflegehelferin und Pflegehelfer ist in Österreich ein mit Bundesgesetz geregelter Gesundheitsfachberuf mit einjähriger Ausbildung (1600 Stunden). Sozialbetreuungsberufe mit zwei- oder dreijähriger Ausbildung beinhalten den Pflegehelfer.

Pflegehelfer arbeiten nach Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpfleger in der Gesundheits- und Krankenpflege. Weiters arbeiten Pflegehelfer nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpfleger bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen mit Ärzten. Teil der Pflegehilfe ist auch die soziale Betreuung von Pflegeempfängern und insbesondere in der Hauskrankenpflege auch die Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung

Die einjährige Ausbildung umfasst Theorieunterricht mit 800 Stunden und Praktika mit 800 Stunden.

Die Theorie beinhaltet Berufsethik und Berufskunde, Gesundheits- und Krankenpflege, Pflege von alten Menschen, Palliativpflege, Hauskrankenpflege, Hygiene und Infektionslehre, Ernährung mit Kranken- und Diätkost, Grundzüge der Somatologie Pathologie Gerontologie Geriatrie und Gerontopsychiatrie, Grundzüge der Pharmakologie, Erste Hilfe, Animation und Motivation zur Freizeitgestaltung, Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation, Berufe und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, Betriebsführung, Einführung in die Psychologie Soziologie und Sozialhygiene, Kommunikation und Konfliktbewältigung, Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.

Das Praktikum findet in der Akutpflege im operativen Fachbereich einer Krankenanstalt (160 Stunden), in der Akutpflege im konservativen Fachbereich einer Krankenanstalt (160 Stunden), in der Langzeitpflege/Rehabilitative Pflege in einer Einrichtung (Pflegeheim, Altersheim) mit einem stationären Bereich (320 Stunden) und in der extramuralen Pflege / Hauskrankenpflege oder in einem Tageszentrum (160 Stunden) statt.

Alle Theorieeinheiten wie Praktika sind in Einzelprüfungen positiv abzuschließen. Das Zeugnis erfolgt mit einer kommissionellen Abschlussprüfung.

Nach zweijährige Praxis in einer Vollzeitbeschäftigung ist eine verkürzte zweijährige Ausbildung zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger möglich.

Es gibt Bestrebungen, die Ausbildung der Pflegehelfer auf eineinhalb Jahre (2400 Stunden) zu erweitern, und damit auch für die Bereiche der Kinderpflege, Jugendlichenpflege und für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen auszubilden.

Sozialbetreuungsberufe auf landesgesetzlicher Basis

Es gibt in Österreich Sozialbetreuungsberufe wie den Diplom-Sozialbetreuer (3600 Stunden Ausbildung) mit den Bereichen Altenarbeit, Familienarbeit und Behindertenarbeit. Daneben den Fach-Sozialbetreuer (2400 Stunden Ausbildung) ohne Familienarbeit für Altenarbeit und Behindertenarbeit. Der Beruf des Sozialbetreuers beinhaltet die bundesgesetzliche Ausbildung zur Pflegehilfe und kann daher als Pflegehelfer arbeiten.

Heimhelfer (400 Stunden Ausbildung) unterstützten Menschen mit Beeinträchtigungen in der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne von Eigenaktivität und Hilfe zur Selbsthilfe. Der Beruf des Heimhelfers kann um das Modul Unterstützung in der Basisversorgung (140 Stunden Ausbildung) erweitert werden, wo nach Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpfleger eine Mitarbeit in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen kann. [1]

Weiters gibt es den Beruf des Personenbetreuers oder Heimpflegers in der 24-Stunden-Betreuung, wo auf Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege die Mitarbeit in der Gesundheits- und Krankenpflege möglich ist.

Rechtsgrundlagen

  • Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997 [2]
  • Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 453/2006 [3]

Einzelnachweise

  1. BFI Steiermark Lehrgang: Unterstützung bei der Basisversorgung, Abgerufen am 20. Jänner 2010
  2. ÖGKV GuKG § 84, Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe, Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband, Abgerufen am 20. Jänner 2010
  3. ÖGKV Ausbildung in der Pflegehilfe, GuKG § 92.

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