- Prozessökonomie
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Die Prozessökonomie ist ein Begriff des Prozessrechts. Dabei geht es darum, den Aufwand eines Prozesses durch prozessökonomisch sinnvolles Verhalten zu begrenzen. Die Umsetzung prozessökonomischer Erwägungen führt dabei im Idealfall dazu, dass für die rechtssuchende Partei unter Einsparung vermeidbarer Verfahrenskosten ein schnelles Ergebnis erlangt wird, während für die Gerichte der finanzielle und personelle Aufwand reduziert wird.
Eine gesetzliche oder sonst allgemein anerkannte Definition des Begriffes gibt es nicht. Auch besteht keine Einigkeit darüber, ob es sich bei dem Gebot prozessökonomischen Vorgehens um einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz handelt. Gleichwohl ist unbestritten, dass etliche Vorschriften der einzelnen Verfahrensordnungen auf prozessökonomischen Erwägungen beruhen, etwa die Regelungen über die Klageänderung im Zivilprozess, oder die Regelungen zur Absprache im Strafprozess.
Kategorie:- Prozessrecht (Deutschland)
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