- Quam singulari
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Quam singulari (De: mit welch einer besonderen (Liebe)) ist ein Dekret der Hl. Sakramentenkongregation (heute: Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung) über die eucharistische Kommunion von Kindern. Das Dekret wurde am 8. August 1910 durch Papst Pius X. genehmigt.
Inhaltsverzeichnis
Ursprung
Im Jahre 1905 fand in Rom der Eucharistische Weltkongress statt, Papst Pius X. gab in diesem Jahr ebenfalls das Dekret „Sacra Tridentina Synodus“ über den Empfang der häufigen und täglichen Kommunion heraus. Dieses tat er auf Drängen der Teilnehmer und den Forderungen aus anderen vorausgegangenen Kongressen. Unter dem Leitmotiv „Alles in Christus erneuern“ genehmigte er dann 1910 dieses Dekret der Sakramentenkongregation. [1]
Inhaltsbeschreibung
Das Dekret definiert und ordnet die eucharistischen Kommunion für Kinder an. So legt es die Altersgrenze auf ungefähr sieben Jahre fest, in der über eine Beichte und Erstkommunion nachgedacht werden sollte. Es wird angemerkt, dass die Kinder hierzu nicht die vollkommenen Kenntnisse der christlichen Lehre beherrschen sollen, vielmehr könne eine schrittweise Einweisung in den Katechismus erfolgen. Eine besondere Verantwortung wird den Eltern und Lehrern, aber auch den Pfarrern und Beichtvätern auferlegt. Des Weiteren wird die schrittweise Heranführung und Vorbereitung auf die Sakramente beschrieben. Die Durchführung der Erstkommunion soll einmal jährlich bekannt gegeben und abgehalten werden. Der Bestattungsritus für Kleinkinder wird aufgehoben und es wird angeordnet, dass früh verstorbenen Kindern auch die letzte Ölung und Kommunion gereicht werden soll.
Einzelhinweise
Weblinks
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