- Raumhöhe
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Als Raumhöhe bezeichnet man die lichte Höhe in einem Raum zwischen der Oberkante des Fussbodens und der Unterkante der Decke. Der Begriff wird im Bauwesen, vor Allem im Baurecht verwendet, um Mindestanforderungen für Aufenthaltsräume zu definieren.
In Deutschland sind die Mindestraumhöhen in den Landesbauordnungen der Länder festgelegt. In den meisten Bundesländern beträgt sie bei Aufenthaltsräumen 2,40 m, in Dachräumen kann sie oft darunter liegen.
Architekturgeschichte
- Adolf Loos setzte sich intensiv mit Raumproportionen auseinander und variierte die Raumhöhen entsprechend ihrer Nutzung und Bedeutung, zum Beispiel beim sogenannten Looshaus.
- In Corbusiers Proportionsschema Modulor beträgt die Raumhöhe 2,26 m und fand zum Beispiel im Kloster Sainte-Marie de la Tourette Anwendung.
Siehe auch
Kategorie:- Messgröße (Bauwesen)
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