- Abstammungsurkunde
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Die Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde nach deutschem Recht zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wurde bis zum 31. Dezember 2008 vom Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthält unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung aufgeführt.
Abstammungsurkunden waren Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen war eine Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorging, wer die leiblichen Eltern sind. In der seit 2009 zur Hochzeit, Adoption usw. erforderlichen Geburtsurkunde sind hingegen nur die „rechtlichen Eltern“ enthalten, insbesondere die Adoptiv-Eltern.
Die Abstammungsurkunde wurde am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Grund hierfür war, dass der Hauptzweck der Abstammungsurkunde, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen, kaum praktische Bedeutung hatte. Ob eine Adoption vorliegt, war dann nur noch aus einem „beglaubigten Registerausdruck“ des Geburtseintrags ersichtlich, da dort – wie bisher auch in der Abstammungsurkunde – die leiblichen Eltern vermerkt wurden.
Siehe auch
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- Personenstandsrecht (Deutschland)
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