Rechtsfähigkeit (Schweiz)

Rechtsfähigkeit (Schweiz)

Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch gilt, „rechtsfähig ist jedermann.“[1] „Die Rechtsfähigkeit kommt dem Menschen um seines Menschseins willen zu, d.h. ohne weitere Voraussetzungen“[2]. Juristische Personen können ebenso Rechtsfähigkeit erlangen, allerdings nur, wenn ihnen das Gesetz diese Stellung einräumt.

Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit

Den Beginn der Rechtsfähigkeit definiert im schweizerischen Recht Art. 31 Abs. 1 ZGB: „Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode.“

Für den Beginn des Lebens sieht Abs. 2 zusätzlich eine Sonderregelung vor: „Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass es lebendig geboren wird.“ Damit kann also ein ungeborenes Kind („Nasciturus“), bereits Träger von Rechten und Pflichten sein – aber nur, wenn es tatsächlich lebend geboren wird. Diese Regel hat besonders im Erbrecht eine grosse Bedeutung: Erleidet eine ledige Frau eine Totgeburt, nachdem der Vater des Kindes gestorben ist, erbt sie vom Vater des Kindes nichts. Stirbt das Kind aber erst kurz nach der Geburt, kann es erben. Durch den Tod des Kindes wird letzten Endes die Mutter Erbin.

Einzelnachweise

  1. Art. 11 ZGB.
  2. Hausheer/Aebi-Müller: Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 1999, S. 3.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtsfähigkeit — ist die Fähigkeit, als juristische Person (auch juristische Einheit genannt) selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähigkeit — Rẹchts|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Fähigkeit, Träger von Rechten u. Pflichten zu sein * * * Rẹchts|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): das Rechtsfähigsein. * * * Rechtsfähigkeit,   die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein …   Universal-Lexikon

  • Stiftung (Schweiz) — Dieser Artikel behandelt die Stiftung als juristische Person. Stiftung nennt man aber auch die Schaffung eines Wappens, einer Flagge oder eines Ehrenzeichens. Darüber hinaus gibt es eine größere Zahl von Vereinen, die die Bezeichnung Stiftung im… …   Deutsch Wikipedia

  • E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Trägerverein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinsbaum — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinswesen — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”