Standardrentenniveau

Standardrentenniveau

Das Standardrentenniveau, auch einfach Rentenniveau, bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Standardrente (auch Eckrente genannt) und dem Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben Jahr. Die für die Berechnung zugrunde gelegte Standardrente entspricht einer abschlagsfreien Altersrente mit exakt 45 Entgeltpunkten.

Inhaltsverzeichnis

Verschiedene Rentenniveaus

Das Rentenniveau kann als

  • Brutto-Rentenniveau
  • Netto-Rentenniveau (aufgrund der Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung)
    • bis 2004 Nettorentenniveau (nach Steuern)
    • ab 2005 Nettorentenniveau vor Steuern

angegeben werden.

Bruttorentenniveau

Das Bruttorentenniveau setzt die Brutto-Standardrente ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt desselben Jahres.

Nettorentenniveau

Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz wurde im Jahr 2005 mit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung bei der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen. Daher wird das Nettorentenniveau seit 2005 nicht mehr verwendet. Stattdessen wird seitdem das Standardrentenniveau netto vor Steuern verwendet. Das Nettorentenniveau setzt eine Standardrente abzüglich der darauf entfallenden Sozialabgaben (Kranken und Pflegeversicherung) im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres gemindert um die durchschnittlichen Sozialabgaben und Steuern.

Nettorentenniveau vor Steuern

Seit 2005 wird nur noch das Nettorentenniveau vor Steuern ausgewiesen. Dieses setzt eine Standardrente abzüglich der darauf entfallenden Sozialabgaben (Kranken und Pflegeversicherung) im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres abzüglich der darauf entfallenden durchschnittlichen Sozialabgaben. Die Steuern bleiben beim Nettorentenniveau vor Steuern außer Betracht. Da von 2005 bis 2040 jeder Rentenjahrgang einen steigenden Anteil der Rente versteuern muss, ist die Berechnung des Nettoniveaus (nach Steuern) nicht mehr sinnvoll möglich.

Rechenbeispiele

Im Folgenden werden die verschiedenen Rentenniveaus exemplarisch für Westdeutschland für das Jahr 2007 hergeleitet. Die Eckrente ergibt sich aus dem Produkt des Rentenwertes des jeweiligen Jahres (26,27 EUR), den 45 Entgeltpunkte, die sich aus der Einzahlung in die Rentenkasse bei durchschnittlichem Einkommen über 45 Jahre ergibt, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor, die beide für die Eckrente 1 sind. Es ergibt sich also eine monatliche Bruttorente (=Eckrente) von 1182,15 EUR oder als jährliche Eckrente sind es 14.185,80 EUR. Das Durchschnittsentgelt, also ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen, beträgt 29.951 EUR. Das Teilen der jährlichen Eckrente durch das Durchschnittsentgelt ergibt ein Brutto-Rentenniveau von 47 Prozent.

Netto vor Steuern, also nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben, lag das Erwerbseinkommen 2007 bei 24.991 Euro, die Eckrente bei 12.788 Euro, das Rentenniveau „Netto vor Steuern“ lag also bei 51 Prozent. Netto nach Steuern, also nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben und der Steuern, liegt das Rentenniveau noch höher, da die Steuern auf das höhere Einkommen verhältnismäßig höher sind als auf die niedrigeren Renten. Für 2004 wurden letztmalig alle drei Rentenniveaus ausgewiesen. Das Rentenniveau lag Brutto bei 48,6 Prozent, Netto vor Steuern bei 53,0 Prozent und Netto nach Steuern bei 67,9 Prozent.

Entwicklung des Rentenniveaus seit 1957

Entwicklung des Rentenniveaus

Das Standardrentenniveau hat sich seit der Einführung der dynamischen gesetzlichen Rente 1957 sehr unterschiedlich entwickelt. Seit den siebziger Jahren sinkt das Niveau „Netto vor Steuern“ kontinuierlich. Im Jahr 2002 lag das Bruttoniveau bei 48,3 Prozent, das Nettoniveau vor Steuern bei 52,9 Prozent. Das Standardrentenniveau liegt nach Schätzung der Deutsche Rentenversicherung Bund im Januar 2009 in den alten Bundesländern bei 46,4 Prozent (Bruttostandardrentenniveau) und bei 50,2 Prozent („Netto vor Steuern“).

Aufgrund verschiedener Reformen, insbesondere im Jahr 2001 das Altersvermögensergänzungsgesetz und im Jahr 2004 das RV-Nachhaltigkeitsgesetz, wird das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 um rund 20 Prozent sinken. Das Mindestsicherungsniveau für das Rentenniveau Netto vor Steuern liegt bis zum Jahr 2020 bei 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 bei 43 Prozent. Wenn in den Vorausberechnungen der Rentenversicherung dieses Mindestziel als gefährdet angesehen wird, muss der Gesetzgeber aktiv werden (§154 SGB VI). Aus diesem Grund wurde im Jahr 2006 beschlossen, dass die Regelaltersgrenze für eine Altersrente bis 2029 auf 67 Jahre angehoben werden soll. Aufgrund der im Allgemeinen um zwei Jahre verkürzten Auszahlungsdauer führt der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel zu einer etwas geringeren Rentenniveauminderung und damit vorerst nicht mehr zur Gefährdung des Mindestsicherungsziels.


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