- Retardat
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Das Retardat ist ein bergrechtlicher Vorgang im frühen Bergbau. Dadurch war es möglich, einem Kuxinhaber seine Anteile von Amts wegen zu entziehen. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Verzögerung einer Leistung.[1]
Der Vorgang
Wurde ein Quatember durch eine Grube mit Verlust abgeschlossen, so mussten die Inhaber der Grube eine Zubuße bezahlen. Die Höhe der Zubuße richtete sich nach der Zahl der Kuxe, die ein Kuxinhaber besaß.[2] Konnte ein Kuxinhaber die Zubuße zwei oder mehr Quatember nicht bezahlen, so wurde er von der Gewerkschaft ausgeschlossen und seine Anteilscheine wurden ihm durch das Berggericht aberkannt. Diese sogenannten Retardatkuxe wurden den anderen Gewerken zugeschlagen.[3] Bevor dieser Vorgang endgültig bindend war, wurde dem Kuxinhaber eine Frist eingeräumt, binnen derer er seine Schulden bezahlen konnte. War er dazu nach Fristablauf nicht in der Lage wurde er seiner Rechte verlustig.[4]
Literatur
- Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der Preussischen Lande. F.C. Eisen's Königliche Hof-Buch- und Kunsthandlung, Köln 1858
Einzelnachweise
- ↑ Retardat bei Zeno.Org
- ↑ Dokumente zum Kuxhandel
- ↑ Carl Friedrich Richter: Neuestes Berg-und Hütten-Lexikon. Zweiter Band, Kleefeldsche Buchhandlung, Leipzig 1805
- ↑ Moritz Ferdinand Gätzschmann: Sammlung bergmännischer Ausdrücke. Verlag Craz & Gerlach, Freiberg 1859
Kategorie:- Bergrecht (Deutschland)
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