- Rotwachsfreiheit
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Die Rotwachsfreiheit (lat. ius cerae rubeae) war ein besonderes, im Heiligen Römischen Reich seit etwa Ende des 14. Jahrhunderts vom Kaiser oder König verliehenes Privileg, das sogenannte „Rotsiegelprivileg“. Es beinhaltete das Recht, bei allen Siegelungen rotes Siegelwachs gebrauchen zu dürfen.
Ansonsten siegelten
- Kaiser, Könige, Kardinäle, staatsrechtlich „Souveräne“ mit rotem Wachs,
- geistliche Stifte und Klöster mit grünem Wachs,
- Freie Reichsstädte mit weißem Wachs,
- der Patriarch von Jerusalem und die Großmeister der geistlichen Ritterorden mit schwarzem Wachs.
Weblinks
- Rotwachsfreiheit, auf der Webseite des Deutschen Adelsrechtsausschusses
- Erhebung von Georg, Hieronymus und Sigmund Schlaginhauffen in den rittermäßigen Adelsstand, Wappenbesserung und rote Wachsfreiheit durch Kaiser Ferdinand, 3. Mai 1621
Literatur
- Georg von Frölichsthal: Adelsrechtliche Begriffe. Definitionen und Beschreibungen, in: Deutsches Adelsblatt, Jahrgang XLI (2002)
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