- Abstract
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Ein Abstract ist eine prägnante Inhaltsangabe, ein Abriss ohne Interpretation und Wertung einer wissenschaftlichen Arbeit. In DIN 1426 wird das (oder auch der) Abstract als Kurzreferat zur Inhaltsangabe beschrieben. Die Definition des American National Standards Institute (ANSI) lautet: „An abstract is defined as an abbreviated accurate representation of the contents of a document.“ („Ein Abstract ist definiert als eine gekürzte präzise Darstellung des Inhalts eines Dokuments.“)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Merkmale
- Objektivität: soll sich jeder persönlichen Wertung enthalten
- Kürze: soll so kurz wie möglich sein
- Verständlichkeit: klare, nachvollziehbare Sprache und Struktur
- Vollständigkeit: alle wesentlichen Sachverhalte sollen enthalten sein
- Genauigkeit: soll genau die Inhalte und die Meinung der Originalarbeit wiedergeben
Verwendung
Abstracts können in vieler Hinsicht verwendet werden, z. B. zur Feststellung von Relevanz: Es soll schnell und exakt zu erkennen sein, ob das Dokument für die Fragestellung relevant ist und der Leser das Originaldokument noch lesen muss. Weiterhin dient es zur Informationsgewinnung: Das Abstract soll die wesentlichen Informationen liefern, auch ohne dass das Originaldokument gelesen werden muss. Auch für Forschungsberichte und Ähnliches sind Abstracts nützlich: Sie können teilweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, falls dies beim Originaldokument nicht möglich ist.
Üblicherweise müssen wissenschaftliche Artikel ein Abstract enthalten, typischerweise von 100-150 Wörtern, ohne Bilder und Literaturzitate und in einem Absatz. Bei Konferenzen wird in der Regel verlangt ein Abstract einzureichen, damit das wissenschaftliche Organisationsteam entscheiden kann, welche der gewünschten Vorträge zugelassen werden. Diese Abstracts sind in der Regel etwas länger und können häufig Bilder, Literaturzitate auf bis zu einer DIN-A4-Seite enthalten.
Inhaltsbearbeitung
- Ausgangslage, Intention, Ziel, thematische Abgrenzung, (Hypo-)Thesen des Dokuments sind kurz zu benennen.
- Gleiches gilt für die Ergebnisse und Schlussfolgerungen, wobei Vermutungen und Fakten klar getrennt sein müssen.
- Der Bezug zu anderen Arbeiten sollte bibliographisch zitiert werden, wenn sie wichtiger Bestandteil sind (gilt nicht für Abstracts von wissenschaftlichen Artikeln).
- Die Untersuchungsmethoden und -techniken sowie Betrachtungsweisen sind zu benennen, jedoch nur so, wie es für das Verständnis notwendig ist.
Darstellung
Das Abstract sollte immer am Anfang des Originaldokuments stehen. Die bibliographischen Angaben zum Dokument sollten unmittelbar nach dem Abstract folgen. Die Länge sollte vom Inhalt und nicht von der Dokumentenlänge abhängen.
Grenzformen des Abstracts
Das ersetzende Referat soll das Lesen des Originaldokumentes ersparen und stellt eine Komprimierung des Originaldokumentes dar.
Das kritische Referat ist eine explizite Stellungnahme und kann z. B. bei Informationsdiensten eingesetzt werden, die sich an bestimmte Personenkreise wenden.
Quellenangabe
- DIN Präsentationstechnik für Dissertationen und wissenschaftliche Arbeit, DIN-Norm, Beuth Verlag GmbH, 2. Auflage 2000.
- Wolfgang G. Stock, Mechtild Stock (2008). Wissensrepräsentation. Informationen auswerten und bereitstellen. München: Oldenborg.
Siehe auch
- Referat zu Umfang, Arten und Ansprüchen an wissenschaftliche Abstracts
- Wissenschaftliche Publikation zur Gliederung von Sachtexten
- Inhaltsmitteilung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Abstracts
- Exzerpt
Weblinks
- Guidelines for writing abstracts (PDF-Datei; 19 kB)
- Structured Abstracts, MEDLINE/PubMed Resources
- Beispiele für Abstracts aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften.
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