VDI 6022

VDI 6022

Die VDI 6022 ist eine Richtlinie des Fachbereiches Technische Gebäudeausrüstung des Verein Deutscher Ingenieure. 2003 beschloss der SWKI (Verband Schweizer Wärme- und Klima- Ingenieure), die Inhalte der VDI 6022 in Lizenz zu übernehmen und als SWKI VA104-1 zu veröffentlichen. Die VDI-Fassung ist in den Sprachen Deutsch und Englisch, die SWKI-Version in Deutsch und Französisch abgefasst. Diese Richtlinie gilt als anerkannte Regel der Technik. Grundsätzlich haben Richtlinien von Fachverbänden den Charakter von Empfehlungen. Im Schadenfall stützen sich Gutachter bei der Beurteilung der Haftung aber oft darauf, ob solche Richtlinien eingehalten wurden.

Inhaltsverzeichnis

VDI 6022 Blatt 1: Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte

Geltungsbereich

Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte, in der Schweiz als VA104-1 vom SWKI, gilt für alle raumlufttechnischen Anlagen (RLT- Anlagen) die Räume versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden aufhalten. Sie gilt für alle Zuluftanlagen sowie für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft beeinflussen. Die aktuelle Richtlinie ersetzt seit April 2006 die bisherigen Blätter 1 / 2 und 3 aus den Jahren 1998 bis 2002 (in der Schweiz die SWKI Richtlinie 2003-5 vom November 2003).

Zur Sicherstellung der Hygiene-Qualität von Anlagen im Bestand, die konstruktiv nicht der Hygienerichtlinie entsprechen, sind als Ersatzmaßnahme häufigere Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen durchzuführen und einfache Sanierungen sofort einzuleiten. Klagen Nutzer über deutliche Befindlichkeitsstörung oder bei erheblichen Hygienemängeln ist eine Sanierung in jedem Falle notwendig.

Allgemeine hygienische Anforderungen an RLT- Anlagen

RLT- Anlagen sollen ein physiologisch günstiges Raumklima und eine hygienisch einwandfreie Qualität der Innenraumluft sicherstellen. Sie sind so zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten, dass von ihnen weder eine Gefährdung der Gesundheit noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen Behaglichkeit oder Geruchsbelästigungen ausgehen.

RLT- Anlagen müssen in allen luftführenden Bereichen so gestaltet, betrieben und instand gehalten werden, dass eine Belastung durch Schadgase sowie anorganische und organische Verunreinigungen sicher vermieden wird.

Der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien, Pilzen und biologischen Inhaltsstoffen darf denjenigen der Vergleichsluft (in der Regel Außenluft, Ausnahme Umluftanlage) vor Ort in keiner Kategorie überschreiten.

Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von RLT-Anlagen

Die Hygienerichtlinie stellt Anforderungen an die Planung (Luftfassung, Zugang für Inspektion und Reinigung, Filter, Luftvolumenstrom, Dimensionierung der Luftführungssysteme, Verhinderung feuchter Stellen usw.), Herstellung und Errichtung (keine Installationen im luftführenden Bereich, Einbau nur von sauberen Komponenten, verschlossene Öffnungen während der Bauzeit, Reinigung vor Inbetriebnahme usw.) von RLT-Anlagen.

Betrieb und Instandhaltung

RLT- Anlagen müssen so betrieben und instand gehalten werden, dass auch die hygienischen Anforderungen dauerhaft eingehalten werden. Insbesondere ist auf die Einhaltung folgender Anforderungen zu achten:

  • RLT- Anlagen müssen vom Betreiber regelmäßig auf Verschmutzungen überprüft und evtl. durch qualifizierte Fachleute (Personal mit Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie B) gereinigt werden. Eine RLT- Anlage kann als sauber eingestuft werden, wenn luftberührende Flächen besenrein und Feuchtstrecken nicht nachweisbar sind. Hierzu sind regelmäßige technische Inspektionen und Wartungen sowie

kurzfristige Hygienekontrollen durch Betriebspersonal (Eigenkontrolle) und zusätzliche Hygieneinspektionen durch Fachkundige durchzuführen.

  • Luftfilter müssen regelmäßig auf Verschmutzung und Durchfeuchtung kontrolliert und - unabhängig von aktueller Druckdifferenz und bisheriger Standzeit - bei auffälligen Verschmutzungen oder Leckagen ausgetauscht werden.
  • Bei der Luftbefeuchtung und Rückkühlwerken ist durch regelmäßige Hygienekontrollen mit Dip-Slides und Reinigung sowie ggf. Desinfektion der wasserführenden und feuchten Anlagenteile ein hygienisch unbedenklicher Betrieb durch den Betreiber sicherzustellen.

Hygieneinspektionen

Bei den Hygieneinspektionen unterscheidet man zwischen „Hygiene-Erstinspektion“ und „Wiederholungs-Hygieneinspektion“. Über das Ergebnis der Hygieneinspektion ist eine Dokumentation des Hygienezustandes der inspizierten RLT- Anlage sowie eine schriftliche Mitteilung des Inspektionsergebnisses an den Betreiber einschließlich einer Auflistung von Empfehlungen für notwendige Maßnahmen zu erstellen.

Die Hygiene-Erstinspektion beinhaltet:

  • Inhalt der Wiederholungs-Hygieneinspektion
  • Festlegung und Markierung der Probeentnahmeorte für die Hygienekontrollen und -inspektionen (Hygiene- Monitoring)
  • Überprüfung der Umsetzung aller Anforderungen dieser Richtlinie hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung bzw. ggf. bisher durchgeführten Betriebes.

Die Hygiene-Erstinspektion ist im Rahmen der Abnahmeprüfung nach Fertigstellung der RLT- Anlage (Ausführungstermin nach Fertigstellung des Weissdruckes) und bei Wechsel des Betreibers oder Eigentümers durchzuführen.

Die Wiederholungs-Hygieneinspektionen umfassen mindestens folgende Tätigkeiten:

  • Begehung der RLT-Zentrale einschließlich aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume
  • Messung physikalischer Klimaparameter (nach VDI 6022 Blatt 3)
  • Bestimmung des Verschmutzungsgrades der Lüftungskanäle durch Ermittlung der Staubflächendichte(g/m²)
  • Bestimmung des Gesamtkeimgehaltes sowie der Konzentration an Legionellen im Umlaufwasser von Befeuchteranlagen und Rückkühlwerken
  • Untersuchungen mit Oberflächenkeimzahlbestimmung (Schimmel-, Hefepilz, Bakterien), evtl. auch Luftkeimzahlbestimmung durchzuführen.
  • Bei Verdacht auch Probenahme und Analyse der Luft oder Staub auf Schadstoffe Der Termin für eine erforderliche Nachinspektion ist je nach Dringlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen festzulegen.

Die Wiederholungs-Hygieneinspektionen von RLT- Anlagen durch Fachpersonal sind

  • bei Anlagen mit Luftbefeuchtung im Abstand von zwei Jahren
  • bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung im Abstand von drei Jahren durchzuführen.

Hygieneschulung

Für die hygienisch einwandfreie Planung, Errichtung, Instandhaltung, Hygienekontrolle und -Inspektion werden drei verschiedene Qualifizierungs- Kategorien geschaffen.

Kategorie A für Planer, Hygieniker und Anlageinspektoren

Ingenieure, Techniker und Meister im Bereich technischer Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder gleichwertiger Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich RLT- Anlagen können sich nach einer einschlägigen Schulung bei einem VDI- Schulungspartner in der Kategorie A zertifizieren lassen. Diese Kategorie ist Voraussetzung, um als Fachkundiger Inspektionen durchzuführen.

Kategorie B für Monteure, Instandhaltungs- und Reinigungspersonal

Monteure der Lüftungs- und Anlagetechnik mit Berufsabschluss oder mehrjähriger Erfahrung können sich nach einer Hygieneschulung bei einem VDI- Schulungspartner in der Kategorie B zertifizieren lassen.

Kategorie C für Inhaber, Betreiber (Hauswarte)

Inhaber einer RLT- Anlage (z.B. Wohnungslüftung) können nach einer Einweisung durch einen Fachkundigen der Kategorie A für den Unterhalt der Anlage, an der die Unterweisung stattfand, nach Kategorie C qualifiziert werden. Betreiber gewerblich genutzter Anlagen sollten darüber hinaus Grundkenntnisse der Hygiene besitzen.

VDI 6022 Blatt 2: Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und -Geräte - Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen

Die VDI 6022 Blatt 2 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und -Geräte - Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen liegt als VDI-Richtlinie mit Ausgabedatum 2007-07 in den Sprachen Deutsch und Englisch vor. Das Blatt 2 ist Ergebnis des Einspruchsverfahrens, die Messmethoden und Richt- bzw. Grenzwerte der in Blatt 1 genannten Hygienemessungen werden dargestellt.

Die Richtlinien VDI 6022 Blatt 1 - Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte vom April 2006 und Blatt 2 „Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen“ werden derzeit redaktionell zusammengeführt.

VDI 6022 Blatt 3 und Blatt 4

Inhalte der VDI 6038 sollen als Blatt 3 Beurteilung der Raumluftqualität in die Richtlinienreihe VDI 6022 aufgenommen werden[1]. VDI 6038 „Raumlufttechnik - Raumluftqualität - Beurteilung der Raumluftqualität (VDI-Lüftungsregel)“ ist im Mai 2010 als Entwurf erschienen. Nach Beendigung der Einspruchsfrist werden die Inhalte dann direkt in den Weissdruck VDI 6022 Blatt 3 einfließen.

Als Blatt 4 ist eine Richtlinie Qualifizierung von Personal geplant[1]

Einzelnachweise

  1. a b VDI-Richtlinienausschuss 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“.

Weblinks


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